Designschutz und Bildvermarktung: Großes Interesse an PICTAnight in München

pictanight_logo_Der Fall eines kleinen Holz-Spielzeugs hat die Bildbranche aufgewühlt. Mit der Entscheidung „Geburtstagszug" (2013) hat der Bundesgerichtshof den Urheberrechtsschutz von Designs erheblich gestärkt. Werke der angewandten Kunst sind nunmehr genauso zu behandeln wie im Bereich der zweckfreien Kunst. Vom Auto bis zur Schreibtischlampe besteht für die professionelle Fotografie und die Bildvermarktung ein unkalkulierbares Risiko.

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PICTAnight München: Wissen, Kalorien, erfrischende Gedanken- und Interessenaustausch

Der BVPA nahm diese wachsende Rechtsunsicherheit zum Anlass und widmete seine PICTAnight am 24. Februar in München dem Designschutz von Foto-Objekten. Der Aufklärungsbedarf zog über 40 Teilnehmer ins Hacker-Pschorr Bräuhaus.

Anhand zahlreicher Beispiele ging Referentin Dr. Anne-Katrin Petsch (Lausen Rechtsanwälte) auf die Fragen ein, welche Rechte an Design bestehen können, bzw. was sich durch die Geburtstagszug-Entscheidung geändert hat. Im Anschluss daran gab es eine lebhafte Diskussionsrunde, die sich auch auf andere Fälle aus dem Urheberrecht ausdehnte. So gegen 21.00 Uhr konnten sich die Teilnehmer an einem üppigen bayerischen Buffet bedienen. Fazit: Die Teilnehmer gingen reich an Wissen, Kalorien und einem erfrischenden Gedanken- und Interessenaustausch mit Kollegen und Kunden nach Hause.

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