Mit der Nichtannahme der erhobenen Verfassungsbeschwerde im Fall "Sanssouci" durch das Bundesverfassungsgericht ist ein Teil des von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten erstrittenen Urteils rechtskräftig geworden. Durch mindestens eine bekannte Abmahnung scheint die Stiftung gegen weitere Bildanbieter vorzugehen.
BVPA-Mitglieder erhalten im internen Bereich einen umfassenden Überblick über den Inhalt des Rechtsstreits, den Verfahrensstand und die weitere Vorgehensweise.