Für ihr auf der Internetseite ihrer Schule veröffentlichtes Referat hatte eine Schülerin ein frei zugängliches Foto aus der Webseite eines Reisemagazins kopiert. Der Generalanwalt am EuGH, Campos Sánchez-Bordona, hat Ende April seine Schlussanträge zu dem Rechtsstreit veröffentlicht. Das Dokument birgt einige Überraschungen und kommt zu dem Schluss, dass jedenfalls im vorliegenden Fall keine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der InfoSoc-Richtlinie vorliege. Damit wäre das Handeln der Schülerin (und des Lehrers) rechtmäßig und die Einholung einer Lizenz überflüssig.
BVPAexpert Rechtsanwalt Marc Hügel und sein Kollege RA Mirko Brüß (beide Kanzlei Waldorf Frommer) kommentieren den Fall für die BVPA-Mitglieder in einem BVPAflash.