Nun ist der Warhol Foundation das passiert, was zuvor schon in der Wahlkampf-Kampagne von Präsident Obama geschah: ein eher weniger als mehr durch Grafik verfremdetes und übernommenes Foto wurde als Urheberrechtsverletzung angesehen. In einem BVPAflash am heutigen Donnerstag kommentiert BVPAexpert RA Prof. Dr. Christian Donle die Entscheidung des Obersten US-Gerichts für die BVPA-Mitglieder und vergleicht zum deutschen Urheberrecht.
Übrigens: Das Urteil wird ebenfalls im nächsten BVPA-Webinar "Bilder von Kunstwerken in Pressearbeit und Vermarktung" am 16. Juni 2023 besprochen.