Der Bundestag hat am 20. Mai 2021 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie beschlossen (siehe Link). Damit stehen unter anderem die Rahmenbedingungen für eine Kollektivlizenzierung von Plattformen im Bildsektor fest, eines der wichtigsten Projekte des BVPA in den kommenden Monaten. Mit der sog. Bagatellausnahme für "geringfügige Nutzungen" muss die Branche jedoch auch eine Kröte schlucken, auch wenn der Kompromiss bereits eine deutliche Abmilderung gegenüber der Entwurfsfassung darstellt. Ab August 2021 treten die neuen Regelungen in Kraft.
Der BVPA fasst die Knackpunkte der Reform für die BVPA-Mitglieder in einem "Flash" am morgigen Donnerstag (27.05.2021) zusammen.