Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz evaluiert die Regelungen für "kleine Diensteanbieter" im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Im Mittelpunkt steht die Ausnahme von der Pflicht zur qualifizierten Blockierung für Plattformen mit bis zu einer Million Euro EU-Jahresumsatz. Für Bildanbieter ist insb. die Frage relevant, ob die Ausnahmeregelung zu einer Zunahme nicht blockierter Nutzungen und damit zu Auswirkungen auf die wirtschaftliche Verwertung führt. Der BVPA wird die Konsultation begleiten und sich bis zum Ablauf der Frist am 2. Dezember 2026 die Interessen seiner Mitglieder einbringen. Weiterlesen





