Die Microsoft-Suchmaschine Bing hat ein neues Widget im Angebot, dass besonders Blogger und andere Webseitenbetreiber interessieren wird. "Bing Image Widget" erlaubt die Einbettung von Bildern aus der Bing-Bildersuche auf der eigenen Webseite. Das ist sehr praktisch, wirft aber auch die Frage nach der rechtlichen Lage auf.
Für den BVPA kommentiert Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE (www.wbs-law.de) den Fall.
Benutzerdefinierte Anpassung
Die Einbettung der Bilder erfolgt schnell und einfach per Copy&Paste des bereitgestellten Codes. Durch entsprechende Veränderungen des Codes kann die Darstellung der Bilder stark variiert und somit individuellen Vorstellungen angepasst werden. Programmierkenntnisse sind dafür nicht erforderlich, auf der "Bing Image Widget"-Seite können die Einstellungen für jeden verständlich und auch auf deutscher Sprache verändert werden. Eine Vorschau zeigt das voraussichtliche Ergebnis, der entsprechende Code wird automatisch generiert.
Wahlweise zeigt das Widget eine Collage aus Bildern oder eine Diashow an. Anzahl der Bilder, Größe des Widgets, Dicke der Rahmen und Hintergrundfarbe sind variabel, selbst der Suchalgorythmus kann teilweise beeinflusst werden. Durch die gebotenen Veränderungsmöglichkeiten passt das Widget auf jede Webseite. Damit hat Bing ein nützliches und einfach zu bedienendes Widget entworfen, das auf großes Interesse stoßen wird.
Rechtlich stark umstritten
Wie immer wenn es um fremde Inhalte geht, muss die Rechtslage genauer betrachtet werden. Nur weil ein seriöses Unternehmen wie Microsoft eine solche Funktion anbietet, muss sie nicht legal sein. Das "Bing Image Widget" zeigt fremde Bilder ohne Einwilligung des Urhebers auf der eigenen Webseite an. Ist das rechtlich unbedenklich oder begeht der Webseiten-betreiber damit eine Urheberrechtsverletzung? Weiterlesen (PDF)