Bild-Framing: Das Leck im Bildermarkt?

Mit seinem Beschluss vom 21.10.2014 hat der EuGH das Einbetten eines Youtube-Videos als zustimmungsfreien Vorgang eingestuft. Diese Entscheidung ist als wichtiger Meilenstein der über zehn Jahre andauernden Diskussion über Verlinkungsformen zu bezeichnen. Inwieweit diese Rechtsprechung auf das Bildgeschäft übertragbar ist, ist noch ungewiss. Wegen dieser Rechtsunsicherheit ist der europäische Gesetzgeber anzurufen.

BVPA-Mitglieder finden den vollständigen Vermerk zum Thema Bild-Framing im internen News-Bereich der Webseite.

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