Autos, Möbel, Kaffeekannen: Designschutz bei der Bildvermarktung mitbedenken

Derpictanight_logo_ Fall eines kleinen Holz-Spielzeugs hat die Bildbranche aufgewühlt. Mit der Entscheidung "Geburtstagszug" (2013) hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen für einen Urheberrechtsschutz von Designs erheblich reduziert. Vom Auto bis zur Schreibtischlampe besteht für die professionelle Fotografie und die Bildvermarktung ein unkalkulierbares Risiko.

Der BVPA nimmt die neue Rechtsunsicherheit um dieses Thema zum Anlass und widmet seine PICTAnight am 24. Februar in München dem Designschutz von Foto-Objekten:

- Wann ist ein Design / Geschmacksmuster geschützt?
- Welche Rechte bestehen an abgebildeten Gegenständen, Produkten und Farben?
- Dürfen Marken mit abgebildet werden?
- Wie sichere ich mich bei Fotoveröffentlichungen am besten ab?
- Kann ein Design / Geschmacksmuster zitiert werden?

AP_kleinDie Referentin an diesem Abend, Dr. Anne-Katrin Petsch kommt von der renommierten Münchner Kanzlei Lausen Rechtsanwälte (www.lausen.com). Ihre Schwerpunkte liegen dort in den Bereichen Urheber-, Verlags-, Marken- und Designrecht. Nebenbei ist sie an der Akademie der Deutschen Medien als Dozentin tätig.

Im Anschluss an ihren Impulsvortrag steht RAin Dr. Petsch gern für den Informationsaustausch zur Verfügung. Gereicht wird dazu ein Fingerfood-Buffet und Getränke. Der Abend dient also nach bewährter Tradition nicht ausschließlich der Information, sondern auch dem Erfahrungsaustausch und Networking.

Der Eintritt zur PICTAnight kostet für Mitglieder des BVPA 45,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 59,00 Euro zzgl. MwSt. und beinhaltet den Vortrag sowie ein Fingerfood-Buffet mit einem Begrüßungsgetränk.

Anmeldung zur PICTAnight unter info@bvpa.org.

Zusammengefasst:
Was? PICTAnight zum Thema Design- und Geschmacksmusterrecht
Wer? Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Anne-Katrin Petsch
Wann? 24. Februar 2016, 19:00 bis ca. 21:00 Uhr
Wo? Hacker-Pschorr Bräuhaus, Theresienhöhe 7, 80339 München

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