Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Beschluss der EU-Kommission zum "EU-US-Privacy Shield" für ungültig erklärt und damit nach "Safe Harbor" den nächsten Datenschutzdeal zu Fall gebracht. Das Datenschutzabkommen ermöglichte den zu kommerziellen Zwecken erfolgenden Transfer von personenbezogenen Daten aus der EU an US-Unternehmen, die sich im Rahmen einer Selbstzertifizierung den Regelungen unterworfen hatten.
Der Wegfall des "Privacy Shield" ohne Übergangsfrist hat erneut Auswirkungen auf die Digitalwirtschaft in Gänze und kann unter Umständen auch die Bildbranche belasten. Bildagenturen können bspw. durch Verträge mit US-Dienstleistern in den Bereichen Fernwartung, Cloud-Speicherung, Bildtransfer, E-Mail-Newsletter-Versand, Webseiten-Tracking, etc. betroffen sein.
In einem BVPAflash am morgigen Donnerstag (23.7.2020) wird der BVPA seine Mitglieder über das EuGH-Urteil und die Handlungsmöglichkeiten informieren.