Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 20. Mai 2021 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie beschlossen.
Gegen den Gesetzentwurf in der Fassung des Rechtsausschusses stimmten die Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen.
Einer der Hauptkonfliktpunkte war die Haftung für Plattformen wie YouTube und Facebook, auf die Nutzer Inhalte hochladen, im neuen Urheberrechts-Dienste-Anbieter-Gesetz (UrhDaG), also die Umsetzung des umstrittenen Artikels 17 der EU-Richtlinie (früher: Artikel 13). Dabei bemüht sich der Regierungsentwurf darum, Upload-Filter weitgehend zu vermeiden und eine Lizenzierung zugunsten der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen zu erleichtern. Weiterlesen
(Quelle: Meldung der Initiative Urheberrecht vom 20.5.2021)