Der Fall eines kleinen Holz-Spielzeugs hat die Bildbranche aufgewühlt. Mit der Entscheidung „Geburtstagszug" (2013) hat der Bundesgerichtshof den Urheberrechtsschutz von Designs erheblich gestärkt. Werke der angewandten Kunst sind nunmehr genauso zu behandeln wie im Bereich der zweckfreien Kunst. Vom Auto bis zur Schreibtischlampe besteht für die professionelle Fotografie und die Bildvermarktung ein unkalkulierbares Risiko. PICTAnight…
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Designschutz und Bildvermarktung: Großes Interesse an PICTAnight in München
