Neue Hinweispflicht für Online-Händler: Was ist zu tun und zu beachten?

Seit dem 09.01.2016 ist es verpflichtend: Onlinehändler, zu denen auch die meisten Bildagenturen zählen, sind verpflichtet, auf Ihrer Website auf die neue Internetplattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten hinzuweisen. Laut eigener Auskunft auf der Website wird die Plattform voraussichtlich ab dem 15.02.2016 auch funktionieren.

BVPA-Mitglieder erfahren hierzu mehr im Newsletter vom 03.02.2016.

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