Webinar: Der korrekte Bildnachweis – Namensnennung und Metadaten im Urheberrecht

Berlin, 03.08.2022 – Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) widmet sich in seinem Webinar am 16. September 2022 dem Recht des Urhebers auf Namensnennung sowie der Relevanz und dem Schutz von Metadaten in Bildern.

Fotografen haben gemäß Urheberrechtsgesetz einen Anspruch auf Namensnennung: Der Bildnachweis ist also Pflicht und dient der Abwehr fremder Angriffe auf das geistige Eigentum. Selbst wenn Kunden unbeschränkte Bildnutzungsrechte eingeräumt werden, bedeutet dies keinen Verzicht auf die Nennung des Urhebers. Doch leider wird das Nennungsrecht in der Praxis viel zu oft missachtet und Bilder ohne Bildnachweis veröffentlicht – wissentlich oder ahnungslos.

Einen weiteren wichtigen Hinweis zur Urheberschaft liefern die Foto-Metadaten. Von den Rechteinhabern stammende Informationen in der Bilddatei dürfen laut UrhG nicht entfernt oder verändert werden. Auch dieses Gebot wird häufig verletzt, manchmal sogar systematisch beim Upload-Vorgang in sozialen Medien oder in Redaktionssystemen von Nachrichtenportalen.

Im Webinar am 16. September schaut sich der BVPA diese beiden wichtigen Belege der Urheberschaft einmal genauer an und greift aktuelle Urteile dazu auf. Behandelt werden folgende Fragen:

 

  • Muss der Bildurheber auf einem Plakat genannt werden? Was gilt für Social Media?
  • Wie muss der Bildnachweis aussehen? Kann der Urheber auf die Namensnennung verzichten?
  • Welche Metadaten sind für die Urheberschaft relevant?
  • Sind Bildkunden verpflichtet, Metadaten zu erhalten?
  • Kann gegen die Löschung von Metadaten rechtlich vorgegangen werden?

 

Referent ist BVPAexpert Rechtsanwalt Florian Wagenknecht. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Bonner Kanzlei TWW.law. Als Mitgründer des Magazins „rechtambild.de“ und aufgrund zahlreicher Fälle zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht besitzt er eine spezielle Expertise im Bereich des Foto- und Lizenzrechts. Seit Jahren berät und vertritt Florian Wagenknecht vorwiegend Fotografen, Bildagenturen und (Zeitungs-)Verlage bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Er ist zusätzlich zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), Lehrbeauftragter und Autor.

Die Online-Veranstaltung richtet sich an alle, die Bilder produzieren, verwalten, zur Verfügung stellen und veröffentlichen - Fotografen, Bildredakteure, Content-Manager, Juristen, Mitarbeitende in der Presse, in Kommunikationsabteilungen und Agenturen sowie von DAM-Herstellern.

Das Webinar findet am 16. September 2022 in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr statt und kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,-- p.P. zzgl. MwSt, für Nicht-Mitglieder € 90,-- p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

Kontakt BVPA
BVPA | Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung
Chausseestr. 22 | D-10115 Berlin
Tel.: 030 - 323 16 62
jahn@bvpa.org | www.bvpa.org

Comments are closed.