UrhWissG: BVPA fordert Vorrang von Vereinbarungen zwischen Bildagenturen und Schulbuchverlagen

Parallel zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie hat sich ein Konflikt aus dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG; seit 1.3.2018 in Kraft) entwickelt. Aus diesem Grund hat der BVPA-Vorstand ein Schreiben an das Bundesjustizministerium (BMJV) gerichtet, um damit erneut auf das Problem der Bildlizenzierung für Bildungsverlage durch Bildagenturen aufgrund von Forderungen der VG Bild-Kunst aufmerksam zu machen. Die UrhG-Novelle greift aus Sicht des BVPA ohne Not in einen funktionierenden Markt ein und führt in der Rechtsauffassung der VG Bild-Kunst zu erheblichen Nachteilen für alle Beteiligten.

Der BVPA plädiert daher in seinem Schreiben an das BMJV u.a. für eine Ergänzung in § 60g Abs. 1 UrhG, die klarstellt, dass individuelle Lizenzvereinbarungen zwischen Bildagenturen und Schulbuchverlagen den Schrankenregelungen vorgehen. Das Schreiben kann im Volltext in der BVPA-Geschäftsstelle angefragt werden.

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