Mit Urteil vom 9. März 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Einbetten von online ohne technische Zugangsbeschränkungen abrufbaren (Bild-)Inhalten auf Webseiten Dritter im Wege der Verlinkung (sog. Framing bzw. Image-Link oder auch Hotlink genannt) eine öffentliche Wiedergabe darstellt, aber nur dann, wenn dies unter Umgehung von Schutzmaßnah-men gegen Framing erfolgt (C 392/19).…
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Umsetzung der EuGH-Entscheidung zum Framing – vertraglicher Schutz
