Kann man gemeinfreie Werke mit den üblichen Agentur-AGB vertreiben? Üblicherweise sehen Lizenzbedingungen oder sonstige AGB von Bildagenturen die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten, auch Lizenzen genannt, zur Vervielfältigung, Verbreitung und /oder Veröffentlichung an den von ihnen vertriebenen Werken vor. Allerdings kann man nur an etwas urheberrechtliche Lizenzen einräumen, das noch urheberrechtlich geschützt ist. Ist ein Bild…
MEHR
Lizenzierung als Leistung von Bildagenturen bei gemeinfreien Werken: Ein Klauselvorschlag
