Es ist ein einschneidendes Urteil für den Schutz visueller Inhalte im Netz – das sogenannte „Framing“ stellt laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine Urheberrechtsverletzung dar. Somit können Bilder und Videos mittels HTML-Frame von einer Quellseite in eine andere Website eingebettet werden, ohne rechtliche Konsequenzen zu fürchten.
Müssen Bildanbieter daher neben dem illegalen Bilddiebstahl per Copy-and-paste nun auch das legale Framing im Auge behalten?
Mit seiner PICTAnight Hamburg am 17.09.2015 möchte der BVPA Bundesverband professioneller Bildanbieter der Unsicherheit entgegenwirken und Aufklärung hinsichtlich der aktuellen Urteilslage schaffen.
Folgende Fragen werden im Rahmen der Veranstaltung behandelt:
• Welche Auswirkungen haben die aktuellen Urteile des EuGH und BGH?
• Gibt es rechtliche Schutzmaßnahmen zur Vorsorge gegen Framing?
• Warum sollten auch die Bildnutzer Maßnahmen gegen Framing treffen?
• Ist eine Bildrechteverfolgung möglich?
Die Referentin an diesem Abend, Silke Kirberg, ist Inhaberin der auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierten Kanzlei Kirberg in Hamburg. Sie ist seit 1998 als Rechtsanwältin im Kernbereich Fotorecht, seit 2007 als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Frau Kirberg ist nebenbei auch Mitglied des Experten-Netzwerks BVPAexperts.
Der Eintritt zur PICTAnight kostet für Mitglieder des BVPA 45,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 59,00 Euro zzgl. MwSt. und beinhaltet den Vortrag sowie ein leckeres Buffet inkl. Begrüßungsgetränk.
Anmeldung unter info@bvpa.org
Zusammengefasst:
Was? PICTAnight zum Thema „Framing“
Wann? 17. September 2015, 19:00 bis ca. 21:00 Uhr
Wer? Referent ist Rechtsanwältin Silke Kirberg, Kanzlei Kirberg, Hamburg
Wo? Osterdeich, Müggenkampstr. 35, 20257 Hamburg – www.osterdeich-hamburg.de