Visual content matters: Bewegtbild erzielt hohe Aufmerksamkeit und bleibt häufig lange in Erinnerung. In den Marken-Strategien von Werbeagenturen, Unternehmen und Verlagen ist der Einsatz von Video-Inhalten heute nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig existiert eine hohe Rechtsunsicherheit bei der Nutzung und Einbindung, besonders da hier unterschiedliche Schutzrechte berührt werden – vom Persönlichkeitsrecht über das Markenrecht bis hin zum Musikrecht.
Der BVPA greift das Thema auf und widmet sich in der PICTAnight Berlin am 25. Mai den folgenden Fragen:
- Wie betreibe ich rechtssicheres Videomarketing auf sozialen Plattformen?
- Welche Regelungen gelten bei Bildern, die in Videos eingebettet sind?
- Was sind die Knackpunkte, wenn es um die Nutzung von News-Footage geht?
- Gibt es Unterschiede bei der kommerziellen und redaktionellen Verwendung?
- Darf ich Youtube-Videos in die eigene Website einbinden?
Der Referent an diesem Abend, Rechtsanwalt Dr. Steffen Bunnenberg von der Kanzlei Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte berät Unternehmen und Einzelpersonen in allen Fragen zum Persönlichkeitsrecht. Darüber hinaus kann er auf eine langjährige Beratungspraxis im Wettbewerbs-recht zurückgreifen.
Der Eintritt zur PICTAnight kostet für Mitglieder des BVPA 45,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 59,00 Euro zzgl. MwSt. und beinhaltet neben dem Weiterbildungsteil ein Buffet inkl. Begrüßungsgetränk.
Anmeldung zur PICTAnight unter info@bvpa.org
Zusammengefasst:
Was? PICTAnight zu rechtssicherer Nutzung von Videos in News, Werbung und Social Web
Wann? 25. Mai 2016, 19:00 bis ca. 21:00 Uhr
Wer? Referent ist Dr. Steffen Bunnenberg (www.reputationsrecht.de)
Wo? Schuchmanns Kaffeehaus, Paul-Lincke-Ufer 22, 10999 Berlin