Panoramafreiheit schützt auch die gewerbliche Bildnutzung

Der BVPA hat heute einen BVPAflash an seine Mitglieder zum Thema Panoramafreiheit herausgeben. Darin greift BVPAexpert RA Florian Wagenknecht das aktuelle BGH-Urteil zur Berliner "East Side Gallery" auf. Wie bereits vorher in der Branche weitläufig bekannt, erlaubt die Panoramafreiheit danach nicht nur das Fotografieren öffentlich zugänglicher Werke, sondern auch die Verwertung der hierdurch entstandenen Bilder. Florian Wagenknecht geht im BVPAflash zudem auch auf Ausnahmen und Stolpersteine bei Kunstwerken im öffentlichen Raum ein.

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