In seiner Stellungnahme an das Bundesjustizministerium zur Evaluierung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL) warnt der BVPA vor den Folgen von Art. 14 DSM-RL bzw. § 68 UrhG: Die Gemeinfreiheit prof. Reproduktionen gemeinfreier Kunstwerke entziehe Bildagenturen in bestimmten Bereichen die Geschäftsgrundlage, mindere Investitionsanreize und erschwere paradox den Zugang zu hochwertigen Abbildungen des Kulturerbes. Der BVPA hatte sich im Gesetzgebungsprozess zur DSM-RL (2019) mehrfach hierzu positioniert und darauf hingewiesen, dass fotografische Reproduktionen geschützt bleiben müssen, um Investitionen und Leistungen von Bildanbietern zu sichern und eine wirtschaftliche Nutzung nicht zu gefährden.





