Influencer verdienen ihr Geld mit Produktwerbung in sozialen Netzwerken wie Instagram oder Youtube. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle könnte dies nun ändern: Die Drogeriekette Rossmann wurde wegen Schleichwerbung durch einen Influencer verurteilt, weil seine Bilder nicht ausreichend gekennzeichnet waren. Eine schwierige Situation für Bildanbieter und –nutzer. Am vergangenen Donnerstag widmete der BVPA dem Thema seine…
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Kennzeichnung ist das A und O: PICTAnight Köln zu viralem Marketing, Urheber- und Wettbewerbsrecht








