Kennzeichnung ist das A und O: PICTAnight Köln zu viralem Marketing, Urheber- und Wettbewerbsrecht

PICTAnight_logoInfluencer verdienen ihr Geld mit Produktwerbung in sozialen Netzwerken wie Instagram oder Youtube. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle könnte dies nun ändern: Die Drogeriekette Rossmann wurde wegen Schleichwerbung durch einen Influencer verurteilt, weil seine Bilder nicht ausreichend gekennzeichnet waren. Eine schwierige Situation für Bildanbieter und –nutzer.

Am vergangenen Donnerstag widmete der BVPA dem Thema seine PICTAnight in Köln und lud dazu ins Café Riphahn.

Anhand verschiedener Beispiele - Videos, Instagram-Accounts und Plakate – verdeutlichte Referentin Bettina Trojan (Kanzlei Trojan Mühr), wie wichtig die eindeutige Kennzeichnung von Werbeinhalten bei kommerziellen Posts ist, besonders in den sozialen Medien. Neben dem einzuhaltenden Trennungsgrundsatz, der zulässigen Produktplatzierung und der unzulässigen Schleichwerbung wurden auch die für diesen Bereich wichtigen Gerichtsentscheidungen besprochen.

Im Anschluss daran gab es eine lebhafte Diskussionsrunde, die sich auch auf andere Fälle aus dem Urheber- und Wettbewerbsrecht ausdehnte.

Die PICTAnight bewies sich wieder einmal als unterhaltende Informationsquelle und beste Gelegenheit, ein buntes Teilnehmerfeld aus Bildanbietern, -verwertern und –nutzern in ungezwungener Feierabend-Atmosphäre zusammenzuführen.

Die nächste Veranstaltung ist bereits in den Startlöchern: In Hamburg geht es am 28.09. um effektive Bildverfolgung und die Chancen digitaler Rechtekontrolle im Ausland. Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://bvpa.org/was-macht-mein-bild-in-russland-effektive-bildverfolgung-und-chancen-digitaler-rechtekontrolle-im-ausland/

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