BVPA-Webinar: Memes mit fremdem Bildmaterial – Nutzung zulässig?

Berlin, 28.05.2024 Dürfen Memes in der Pressearbeit und Vermarktung genutzt werden? Wie können sich Rechteinhaber gegen die Verwendung ihrer Werke in den Bild-Text-Collagen wehren? Das BVPA-Webinar am 20. Juni 2024 widmet sich dem gesetzlichen Rahmen und kommentiert aktuelle Bildrechts-Entscheidungen.

Sie begegnen uns ständig bei Instagram, TikTok oder in WhatsApp-Gruppen: Memes sind - manchmal mehr, manchmal weniger kreative - Bild- oder Video-Text-Montagen für die Weiterverbreitung auf Social Media. Sie sind dafür gemacht, aktuelle oder kontroverse Themen, häufig auf amüsante Art, in einem einzigen Visual zu transportieren. Längst sind Memes auch im Content Marketing angekommen, denn mit ihnen lassen sich Botschaften gezielt und knackig auf den Punkt bringen – mit dem richtigen Timing gehen sie sogar viral.

Bei der Erstellung werden fremde, in der Regel urheberrechtlich geschützte Bilder, aber auch Fimsequenzen mit griffigen Textschnipseln kombiniert. Hier wird es rechtlich gesehen brisant und für Bildanbieter ärgerlich, denn eigentlich sind die ursprünglichen Werke durch das Urheberrecht geschützt beziehungsweise nicht für diese Zwecke lizenziert worden.

Im Webinar am 20. Juni 2024 von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr widmet sich der BVPA den Fragen von Rechteinhabern und professionellen Bildnutzern aus PR-Abteilungen, Redaktionen, Kreativagenturen und Filmproduktion. Unter anderem geht es um folgende Punkte:

  • Auswirkungen des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG)
  • Was ist unter Karikatur, Parodie, „Pastiche“ zu verstehen?
  • Einordnung von Satire als Teil der Kunst- und Meinungsfreiheit
  • Was bedeutet die Pastiche-Schranke für Rechteinhaber und Bildnutzer?
  • Wie kann ich mich gegen die Verwendung meiner Werke in Memes wehren?

 

Referent ist BVPAexpert Rechtsanwalt Florian Wagenknecht. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Bonner Kanzlei TWW.law. Als Mitgründer des Magazins „rechtambild.de“ und aufgrund zahlreicher Fälle zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht besitzt er eine spezielle Expertise im Bereich des Foto- und Lizenzrechts. Seit Jahren berät und vertritt Florian Wagenknecht vorwiegend Fotografen, Bildagenturen und (Zeitungs-)Verlage bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Er ist zusätzlich zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), Lehrbeauftragter und Autor.

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am 20. Juni 2024 in der Zeit von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,-- p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,-- p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

Kontakt BVPA
Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung BVPA
Schaperstr. 18 | D-10719 Berlin
jahn@bvpa.org | www.bvpa.org

 

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