Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (§§ 60a bis 60h UrhG) durchgeführt. Das Gesetz trat am 1. März 2018 in Kraft und reformierte die Regelungen zur Nutzung geschützter Werke in Bildung und Forschung. Der BVPA hat vergangene Woche seine Stellungnahme eingereicht und darin unter anderem den Vorrang individueller Lizenzvereinbarungen vor dem gesetzlichen Vergütungsanspruch bekräftigt.
Darüber hinaus nutzte der BVPA die Gelegenheit, um auf ein Grundproblem aus Sicht der Bildagenturen hinzuweisen: Die Bildagenturen als Rechteinhaber müssen durch die Schrankenregelungen Einbußen erleiden, erhalten aber nicht einmal einen geringen Ausgleich über die Ausschüttungen der VG Bild-Kunst, da sie dort trotz ihrer verlagsartigen Werkmittlertätigkeit seit der EuGH-Entscheidung "Reprobel" nicht mehr vertreten sind. Die komplette Stellungnahme des BVPA lesern Sie hier: Weiterlesen