Das Bundesjustizministerium führt eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (§§ 60a ff UrhG) durch. Das Gesetz trat am 1. März 2018 in Kraft und reformierte die Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Forschung. In der Gesetzesbegründung zum notwendigen Evaluierungsprozess nach vier Jahren heißt es: "Hierbei ist insbesondere in den Blick zu nehmen, ob sich die geänderten Vorschriften aus Sicht aller Beteiligten als praxistauglich und hinsichtlich der Vergütungssituation als angemessen erweisen." Der BVPA wird im Rahmen der Konsultation bis zum 31. August 2021 Stellung nehmen.