Das OLG hat eine für Fotografen und jegliche Verwerter sowie Agenturen und Archivverwaltungen beachtenswerte Entscheidung gefällt: Werden Metadaten wie EXIF- oder IPTC-Daten von Fotos gelöscht oder verändert, kann darin eine Urheberrechtsverletzung nach § 95c UrhG zu sehen sein; mit entsprechenden Folgen hinsichtlich Auskunft und ggf. Schadensersatz (OLG Köln, Urteil v. 20.01.2017 – 6 U 105/16).
BVPAexpert RA Florian Wagenknecht kommentiert die Entscheidung in einem exklusiven BVPAflash an unsere Mitglieder.