Die „Hohe Domkirche zu Köln Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)“ – hier „Kölner Dom“ genannt – geht gegen mehrere Bildagenturen vor, die Innenaufnahmen des Kölner Doms oder Aufnahmen von Sonderbereichen (Dach, Baptisterium, Grabung, Türme, Dombauhütte, Schatzkammer, die Sakristei und Binnenchor) zur Lizenzierung anbieten. Der BVPA hatte seine Mitglieder diesbzgl. Anfang September 2024 per Flash informiert,…
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Bildagentur muss 35.000 Euro Schadensersatz an Kölner Dom und Maler zahlen
