Im Rahmen des Meetings am 21. November wurde über die neuen Auskunftspflichten der Bildagenturen gegenüber ihren Fotografen gesprochen. Diese ergeben sich aus Artikel 19 der europäischen Urheberrechtsrichtlinie, die in § 32d und § 32e UrhG in Deutschland umgesetzt ist. Seit dem 07.06.2023 müssen Urheber erstmals aktiv über die Einnahmen aus der Nutzung ihrer Bilder seit…
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Zusammenfassung Meeting: Auskunftsanspruch §32 d UrhG Bildlieferant Bildagentur 21.11.2023









