Weltfremdheit korrigiert: OLG Köln kippt Urteil zu Pixelio-Bildern

Der Urheber muss nicht in der Bilddatei selbst genannt werden

Anfang des Jahres hatte das Landgericht Köln eine für Bild-Datenbanken, Nutzer von Online-Bildern und Fotografen gleichermaßen weitreichende wie verun-sichernde Entscheidung getroffen: Eine Urhebernennung müsse bei Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern im Internet auf dem Bild selbst angebracht sein, da sie sonst bei separatem Aufruf des Bildes über seine URL nicht zu sehen sei. In der Berufungsinstanz sah das OLG Köln das anders.

Lesen Sie hier den Kommentar von BVPAexpert Rechtsanwalt Steffen Bunnenberg (Kanzlei Bunnenberg Betram): https://bvpa.org/wp-c0nt3nt5/up10ad5/2015/10/Pixelio_OLG_Koeln_Kommentar_Bunnenberg.pdf

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