Der Vorstand der VG Bild-Kunst hat überraschend letzten Freitag verkündet, Zahlungen an die Bildagenturen vorläufig auszusetzen. Hierfür sind die aus dem Rechtsstreit Vogel ./. VG Wort resultierenden Unsicherheiten ursächlich. Weil der rechtliche Status der Bildagenturen mit denen der Verlage vergleichbar ist, tendiert die Verwertungsgesellschaft dahin, den Zahlungsstopp auf die Bildagenturen auszuweiten. Gegen Abgabe einer schriftlichen Rückzahlungsverpflichtung bietet die VG eine vorläufige Ausschüttung an.
Was hat die Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst letzten Sonnabend entschieden?
Bis zu den Entscheidungen des EuGH und des BGH hat die Mitgliederversammlung eine Aussetzung der Zahlung an Verlage beschlossen. Anders als die VG Wort bietet sie eine vor- läufige Auszahlung gegen Abgabe einer schriftlichen Rückzahlungserklärung an. Kurzfristig hinzugekommen ist die Ermächtigung des Verwaltungsrats, über ein entsprechendes Vorgehen bei den Bildagenturen entscheiden zu können. Weiterlesen im Bereich interne News