Am 23.12. berichteten wir im BVPA-Newsletter über die Sondersitzung der VG Bild-Kunst zum Thema „Verteilungsplanreform“. Durch das Reprobel-Urteil des EuGH mögen Bildagenturen Zweifel haben, ob sie sich hierfür noch interessieren müssen. Einige Agenturen dürften durch ihre Fotografen jedoch mittelbar betroffen sein. Die BVPA-Mitglieder werden daher um Rückmeldung (koch@bvpa.org) gebeten. Besonders geht es dabei um die Fragen zur Erfassung von Online-Nutzungen.
BVPA-Mitglieder erfahren hierzu mehr im Newsletter vom 20.01.2016.