Vermeintlicher Ebola-Patient – Kann schon die Weitergabe von Bildmaterial strafrechtliche Konsequenzen haben?

Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 2. Juni 2017 (1 RVs 93/17) die Strafbarkeit eines Fotojournalisten wegen der Weitergabe eines Bildnisses eines vermeintlichen Ebola-Patienten an eine Redaktion bejaht. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung dazu führt, dass mehr Strafanträge gestellt werden und die Strafverfolgung im Bereich des Bildnisschutzes an Bedeutung gewinnen wird. Die Entscheidung des OLG Köln jedenfalls ist rechtskräftig und könnte nur mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden.

BVPAexpert Rechtsanwältin Silke Kirberg kommentiert für den BVPA im Rahmen eines BVPAflashs. Der Sondernewsletter geht am heutigen Donnerstag (10.08.2017) exklusiv an die BVPA-Mitglieder.

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