Ungefragtes Anbieten fremder Bilder als Geschäftsmodell

In der Praxis hat sich das ungefragte Anbieten von Drittleistungen längst seinen Weg gebahnt und macht auch vor Fotografenleistungen nicht halt. Plattformen wie Instagram laden geradedazu ein, fremde Bilder mit Crawlern oder manuell abzugreifen und zu vermarkten. Aus gegebenem Anlass wird der BVPA die Problematik in einem BVPAflash rechtlich beleuchten. BVPA-Mitglieder erhalten den Kommentar von BVPAexpert RA Florian Wagenknecht am heutigen Donnerstag (24.08.2017).

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