Umfassende Kollektivlizenz: BVPA und VG Bild-Kunst bieten Social-Media-Plattformen Rechtssicherheit für Bild-Uploads ihrer User

Berlin, 17.11.2020 – Zum Zeitpunkt des Übergangs der urheberrechtlichen Upload-Verantwortung auf die Social-Media-Plattformen planen VG Bild-Kunst und BVPA, den Plattform-Betreibern eine umfassende Kollektivlizenz für den Upload hochwertiger professioneller Bilder anzubieten, die einerseits Rechtssicherheit für die Plattform-Betreiber mit sich brächte als auch Upload-Filter in diesem Bereich überflüssig machen würde.

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) und der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) haben dem Bundesjustizministerium am 6. November 2020 eine gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsnovelle vorgelegt. Darin betonen beide Organisationen erneut ihre gemeinsame Absicht, Social-Media-Plattformen wie Facebook, Snapchat oder Twitter umfassende aber gleichzeitig praktikable Lizenzen für das Hochladen professioneller Fotos anzubieten.

In den sozialen Medien, deren Betreiber die Hauptadressaten der Urheberrechtsreform sind, nimmt die ungenehmigte und somit missbräuchliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder Dritter rasant zu. Beispiele wie die besonders bildaffinen Plattformen Instagram und Pinterest belegen anschaulich, wie Fotos, Illustrationen und Bilder immer mehr zum Hauptinformationsträger einer Nachricht werden. Texte werden heute nicht mehr nur begleitend illustriert – Bilder stehen mittlerweile zunehmend im Fokus oder ersetzen den Text. Die geplante Kollektivlizenz von BVPA und VG Bild-Kunst würde den Social-Media-Plattformen somit vertragliche Rechtssicherheit in einem der wichtigsten Werkbereiche verschaffen. Denn damit wäre die Verwendung professioneller Bilder Dritter, die derzeit von Privatpersonen häufig ohne vorherige Rechteklärung missbräuchlich hochgeladen werden, vollständig abgedeckt. Fotografien von Privatnutzer*innen werden hierbei nicht berücksichtig.

Professionellen Urheber*innen und Rechteinhaber*innen stellt die Kollektivlizenz eine neue Erlösquelle zu einem bislang unüberschaubaren Markt in Aussicht. Damit entspricht das Modell ideal den Vorgaben der EU-Urheberrechtsrichtlinie, deren Ziel es ist, das Wertschöpfungsgleichgewicht zwischen Inhaber*innen von Urheberrechten auf der einen Seite und Plattformbetreibern mit Millionen-Gewinnen auf der anderen Seite zu regulieren.

Darüber hinaus verhindert die Kollektivlizenz die Notwendigkeit von „Upload-Filtern“ in diesem Bereich, da die Vereinbarung als kollektive Lizenz mit erweiterter Wirkung ausgestaltet ist und sich damit auch – wie im Referentenentwurf zur Plattformhaftung vorgesehen – auf „Außenstehende“ erstreckt. Dies wären in diesem Fall alle Urheber*innen und Bildagenturen, die der Vereinbarung nicht aktiv widersprechen. Urheber*innen und Rechteinhaber*innen erhalten die Möglichkeit, über eine kostenfreie Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst in gleichem Maße von der Rechtewahrnehmung durch die Verwertungsgesellschaft zu profitieren wie bereits registrierte Mitglieder.

Ein weiterer Vorteil der Kollektivlizenz wäre, dass auch das gesamte internationale Bildangebot über einen einzigen Vertrag abgedeckt wäre, denn sowohl die VG Bild-Kunst als auch die dem BVPA angeschlossenen Bildagenturen vertreten auch Fotografen und Bildagenturen außerhalb Deutschlands.

Die gemeinsame Stellungnahme von BVPA und VG Bild-Kunst finden Sie nachfolgend als verlinktes PDF: https://bvpa.org/wp-c0nt3nt5/up10ad5/2020/11/Stellungnahme_VGBK_BVPA_RefE_BMJV_2020-11-06.pdf

 

Über die VG Bild-Kunst
Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst wurde 1969 gegründet. Sie ist die deutsche Verwertungsgesellschaft für Urheber*innen, die Werke im visuellen Bereich schaffen. Sie vertritt für weltweit rd. 185.00.000 Künstler*innen die Exklusivrechte und das Folgerecht. Im Bereich „Bild“ nimmt sie für rd. 180.000 deutsche und internationale Fotograf*innen, Grafiker*innen und Designer*innen hauptsächlich gesetzliche Vergütungsansprüche wahr. Für die der mehr als 63.000 eigenen Mitglieder hat bereits 2019 die Mitgliederversammlung beschlossen, die Rechte aller Bildurheber*innen zur Plattform-Lizenzierung in die Wahrnehmungsverträge aufzunehmen. Auch Bildagenturen, Verlage und Filmproduzenten werden von der VG Bild-Kunst vertreten.

Über den BVPA - Bundesverband professioneller Bildanbieter
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb. Derzeit hat der BVPA über 80 Mitglieder.

Kontakt VG Bild-Kunst
Dr. Urban Pappi | Managing Director VG Bild-Kunst
Weberstr. 61 | D-53113 Bonn
pappi@bildkunst.de | www.bildkunst.de

Kontakt BVPA
Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung BVPA
Bergstr. 92 | D-12169 Berlin
jahn@bvpa.org | www.bvpa.org

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