Für ihr auf der Internetseite ihrer Schule veröffentlichtes Referat hatte eine Schülerin ein frei zugängliches Foto aus der Webseite eines Reisemagazins kopiert. Der Generalanwalt am EuGH, Campos Sánchez-Bordona, hat Ende April seine Schlussanträge zu dem Rechtsstreit veröffentlicht. Das Dokument birgt einige Überraschungen und kommt zu dem Schluss, dass jedenfalls im vorliegenden Fall keine öffentliche Zugänglichmachung…
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Cordoba – Stellungnahme des Generalanwalts zur EuGH-Vorlage des BGH. Bilderklau bald erlaubt?
