35.000 Euro Schadenersatz muss nach einem aktuellen Urteil des OLG Köln eine Bildagentur dem Kölner Dom und dem Künstler eines Dom-Fensters zahlen. In einem ersten Urteil hatte das Gericht entschieden, dass die Bildagentur keine im Gebäude oder vom Gelände des Doms aufgenommenen Fotos zur Lizenzierung anbieten durfte. Das Urteil stand im Einklang mit der "Sanssouci"-Rechtsprechung…
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BVPAflash zum “Kölner Dom”-Urteil: Bildagentur muss Schadensersatz für Fotos zahlen
