Es ist ein einschneidendes Urteil für den Schutz visueller Inhalte im Netz – das sogenannte „Framing“ stellt laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine Urheberrechtsverletzung dar. Somit können Bilder und Videos mittels HTML-Frame von einer Quellseite in eine andere Website eingebettet werden, ohne rechtliche Konsequenzen zu fürchten. Müssen Bildanbieter daher neben dem illegalen Bilddiebstahl per Copy-and-paste…
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