Anfang des Jahres hatte das Landgericht Köln eine für Bild-Datenbanken, Nutzer von Online-Bildern und Fotografen gleichermaßen weitreichende wie verun-sichernde Entscheidung getroffen: Eine Urhebernennung müsse bei Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern im Internet auf dem Bild selbst angebracht sein, da sie sonst bei separatem Aufruf des Bildes über seine URL nicht zu sehen sei. In der…
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