Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2017 das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) verabschiedet (siehe Pressemeldung). Es tritt am 1. März 2018 in Kraft. Mit der „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ werden urheberrechtliche Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt, ohne dass es einer Zustimmung des Urhebers oder anderer Rechtsinhaber bedarf. Der BVPA kommentiert die…
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Folgen der Reform des UrhWissG für die Bildbranche
