Am 10. April 2014 ist die „Richtlinie 2014/26/EU über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt“ in Kraft getreten. Die Richtlinie ist bis zum 10. April 2016 in den einzelnen EU-Staaten umzusetzen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde zudem vereinbart, die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften effektiver bzw. Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopievergütung schneller, effizienter und einfacher zu gestalten. Außerdem soll eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche eingeführt werden.
Vor dem Hintergrund des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs startete das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Anfang Juli eine Verbändeanhörung in Form eines Fragebogens.
BVPA-Justiziar Alexander Koch hat die für die Bildbranche relevanten Punkte kommentiert. Sie finden die komplette Stellungnahme unter: https://bvpa.org/wp-c0nt3nt5/up10ad5/2015/10/Schreiben2014-09-11-AnBMJV.pdf