Das Bundesjustizministerium hat Anfang Februar seinen Referentenentwurf zur Angleichung des Urheberrechts an die Erfordernisse der Wissensgesellschaft an interessierte Verbände versandt. Der BVPA hat aus Sicht der Bildbranche dazu Stellung genommen und Nachbesserung in einigen Punkten gefordert.
Der BVPA ist mit dem generellen Ziel des Entwurfs einverstanden, Klahreit zu schaffen durch klare Strukturen und klare Begriffe, die nicht mehr auslegungsbedürftig sind. Gleichwohl enthält der Entwurf gerade im Bereich Fotografie einige unnötig weite und auslegungsbedürftige Begriffe, die zu Rechtsunsicherheit führen.
Der vorgesehene angemessene Ausgleich für die Schranken kommt bei den Rechtsinhabern wie Bildagenturen nicht an und die Schranken greifen in den Primärmarkt ein.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme des BVPA hier als PDF.