Der britische Natur-Fotograf David J. Slater macht Urheberrechte an einem Foto geltend, das ein Affe, seines Zeichens ein schwarzer Schopfmakake, im indonesischen Nationalpark von Nord-Sulawesi mit einer stibitzten Kamera als Selfie von sich selbst geschossen hat. Wikimedia weigerte sich gegenüber dem Fotografen, die Fotos des Affen aus seiner gemein-freien Bildsammlung zu nehmen. Mittlerweile hat auch das US Copyright Office mit anlässlich dieses Falles geänderten Richtlinien ein Statement abgegeben und klargestellt, dass Fotos, die von Affen gemacht werden, nicht urheberechtlich geschützt sein können. Der Fotograf Slater wendet sich gegen diese Auffassung und betont, dass es nicht darauf ankommen kann, wer letztendlich den Auslöser drückt: bei „Fotofallen“ für Tiere würden diese auch selbst die aufwändig geplanten und angebrachten Kameras unbewusst auslösen. Es sei nicht tragbar, dass bei all der Mühe, der Investition und Kreativität, die ein Fotograf aufbringen müsse um derartige Fotos zu erzielen, kein Urheberrecht bestehen solle nur weil er nicht persönlich den Auslöser gedrückt habe.
Ob ein Eigentumsrecht an den von Tieren geschossenen Selfies entsteht, erfahren Sie im Kommentar von Rechtsanwältin Eva N. Dzepina (Kanzlei Borgelt & Partner): https://bvpa.org/wp-c0nt3nt5/up10ad5/2015/10/Makaken_Selfie_Kommentar_Dzepina.pdf