Neues Urteil zu Influencer-Marketing als Thema der PICTAnight am 21. September in Köln

PICTAnight_logoSogenannte Influencer, bekannte Gesichter auf Instagram oder Youtube, verdienen ihr Geld mit Produktwerbung in sozialen Netzwerken. Häufig sind ihre werblichen Video- oder Bild-Postings jedoch nicht gekennzeichnet. Rechtlich bewegten sie sich damit bislang in einer Grauzone. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle könnte dies nun ändern: Die Drogeriekette Rossmann wurde wegen Schleichwerbung durch einen Influencer verurteilt, weil seine Bilder nicht ausreichend gekennzeichnet waren.

Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) greift die Problematik auf seiner nächsten PICTAnight in Köln auf und widmet sich außerdem den folgenden Themen:

 

  • Wann ist Influencer-Marketing Schleichwerbung?
  • Nutzung von Instagram-Bildern für redaktionelle Zwecke oder für die eigene Vermarktung
  • Wie betreibt man virales Marketing auf sozialen Plattformen rechtssicher?
  • Welche Konsequenzen hat die Veröffentlichung für den Bildkunden?
  • Fallen Memes wie bspw. auf Facebook unter das Zitatrecht?
  • Müssen Prominente Werbung mit ihnen aufgrund ihrer Bekanntheit dulden?

 

Die Referentin, Rechtsanwältin Bettina Trojan, ist seit 2001 in den Bereichen des Urheber- und Medienrechts sowie im Gewerblichen Rechtsschutz tätig und vertritt hier neben Agenturen und (Bundes)Instituten auch Urheber, insbesondere in den Bereichen Werbung, Internet, Film/TV sowie Design und Fotografie. Sie ist gewähltes Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeits-gemeinschaft für Geistiges Eigentum und Medien (AGEM) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die Teilnehmer können sich nach dem Kurzvortrag bei einem Fingerfood-Buffet und kühlen Getränken dem Informationsaustausch, Kennenlernen oder Wiedersehen widmen.

Der Eintritt zur PICTAnight kostet für BVPA-Mitglieder 45,00 EUR, für Nicht-Mitglieder 59,00 EUR zzgl. MwSt. und beinhaltet neben dem Weiterbildungsvortrag das o.g. Buffet inkl. Begrüßungsgetränk. Melden Sie sich gleich unter info@bvpa.org an, denn die Plätze sind begrenzt.

 

Zusammengefasst:
Was? PICTAnight zum Thema Virales Marketing, Urheber- und Wettbewerbsrecht
Wann? 21. September 2017, 19:00 bis ca. 21:00 Uhr
Wer? Referentin ist Rechtsanwältin Bettina Trojan
Wo? Riphahn Café & Restaurant, Apostelnkloster 2, 50672 Köln

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA):
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt - immer noch von Berlin aus – kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb. Derzeit hat der BVPA über 80 Mitglieder.

Pressekontakt BVPA:
BVPA | Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung
Bergstr. 92 | D-12169 Berlin
Tel.: 030 - 323 16 62
jahn@bvpa.org | www.bvpa.org

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