Urteilssammlung

Urteile zum fotografischen Urheberrecht
und benachbarten Rechtsgebieten

Begründet von Bernd Weise, ehem. BVPA-Geschäftsführer und Publizist M. A.
fortgeführt von Alexander Koch, ehem. BVPA-Justiziar und
Mathias Jahn, BVPA-Geschäftsstellenleiter

In folgender Urteilssammlung zu verschiedenen Streitfragen um die Nutzung von Fotos, wird ein Überblick über die Rechtslage gegeben, wie sie sich auf der Gesetzesgrundlage, insbesondere dem Urheberrecht, in der Rechtsprechung entwickelt hat. Die Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Die aufgeführten Urteile verstehen sich als Entscheidungen der jeweils zugrunde liegenden Fälle. Somit sind diese Urteile als Beispiele zu werten. Ob diese auch auf ähnlich gelagerte Sachverhalte übertragbar sind, bedarf der individuellen juristischen Prüfung. Wegen der Übersichtlichkeit wurden die Urteile so kurz wie möglich dargestellt. Daher handelt es sich bei der Entscheidungsbeschreibung nicht um den originalen Urteilsspruch, sondern um eine redaktionelle Kurzformulierung, die den Kerninhalt der Entscheidung wiedergibt.

Die Entscheidungen geben den bekannten Stand wieder. Inwieweit Berufungen bzw. Revisionen gegen die Urteile eingelegt wurden bzw. ob die Urteile in jedem Fall letztinstanzlich rechtskräftig geworden sind, kann (soweit nicht bezeichnet) nicht angeben werden.

Die Urteile sind nach den primären Streitfragen geordnet und in folgende Gruppen gefasst:

1. AGB / Vertragsbedingungen
2. Auftragsfotografie
3. Bild / Text
4. Bild-Beschädigung
5. Bild-Honorare der MFM / "übliche Vergütung"
6. Bild-Verlust / Schadenersatz
7. Bild-Verlust oder –beschädigung im Fotolabor
8. Blockierungskosten
9. Fotografier-Erlaubnis / Fotografier-Verbot aus Eigentumsrecht / Panoramafreiheit
10. Herausgabe / Beschlagnahme von Fotos
11. Model-Vertrag
12. Nutzungsrechte / Nutzungsumfang / Nutzungsart
13. Plagiat / Nachahmung eines Fotomotivs
14. Recht am eigenen Bild / Persönlichkeitsrecht / DSGVO
15. Rechte Dritter
16. Unbefugte Fotonutzung / unbefugte Weitergabe / Verletzerzuschlag
17. Urheberschutz von Fotos
18. Urhebervermerk / Schadensersatz für unterlassene Urhebernennung
19. Verantwortung der Bildnutzer
20. Verwendung von fremden Bildern / Bildzitat

 

Abkürzungen

AG Amtsgericht
BGH Bundesgerichtshof
BverfG Bundesverfassungsgericht
KG Kammergericht
LG Landgericht
OLG Oberlandesgericht
VerwG Verwaltungsgericht
Az. Aktenzeichen

 

1. AGB / Vertragsbedingungen

Anpassung von Bild-Lieferverträgen an geänderte Umstände
(Honorarerhöhung für erweiterte Verbreitung) im Wege ergänzender Vertragsauslegung möglich.
OLG Hamburg, 11.5.1989, Az.: 3 U 250/88

Die Überlassung von Diapositiven an einen Verlag zur Ansicht ist als Leihvertrag anzusehen.
OLG Hamburg, 5.3.92, Az.: 3 U 164/91

Bei Überlassung von Dias zur Ansicht kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beschädigungen eine Schadenersatzpauschale, für unkontrollierte Nutzung eine Vertragsstrafe und wegen Überschreitung der Ansichtszeit eine Mietzahlung vereinbart werden.
OLG München, 13.11.1997, Az.: 29 U 2661/97

Anforderungen an die Wirksamkeit von Klauseln über pauschalierten Schadensersatz wegen Verlustes von Dias.
AG Hamburg, 9.4.1999, Az.: 34c C 1489/98 – nicht rechtskräftig

Bei Online-Angeboten genügt es bezüglich der Einbeziehung der AGB nicht, dass ein Vertragspartner lediglich die Möglichkeit hat, im Internetauftritt auf die AGB zu stoßen. Hierzu muss eine Verknüpfung des AGB-Textes mit dem Angebot durch eindeutigen Hinweis hierauf erfolgen. Für die Übersendung einer (AGB-) Datei haben Einzelverbindungsnachweise oder Übertragungsprotokolle keine Beweiswirkung.
OLG Hamburg, 13.6.2002, Az.: 3 U 168/00

Die Einbeziehung von Geschäfts- und Lieferbedingungen auf dem Lieferschein eines Fotojournalisten in das Vertragsverhältnis mit einem Zeitschriftenverlag wird bejaht.
LG Frankfurt/M., 11.4.2003, Az.: 2/1 S 336/02

Wenn Fotografen sämtliche Rechte an Fotos ausschließlich, umfassend und inhaltlich unbegrenzt an eine Fotoagentur übertragen, ist diese berechtigt, gegen eine Verwertung der Fotos durch Dritte vorzugehen und kann auch Auskunftsansprüche per einstweiliger Verfügung durchsetzen.
LG München I, 7.5.2003, Az.: 21. O 5250/03

Der Eigentumserwerb an Fotos findet durch die Aufnahme in ein Zeitungsarchiv statt, wenn ein Berufsfotograf einem Zeitungsverlag Fotoabzüge überlässt und diese der Redaktion für die Bebilderung der Artikel zur Verfügung stehen. Daneben stellt die Überlassung ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die urheberrechtliche Nutzung der in den Abzügen verkörperten Lichtbilder oder Lichtbildwerke dar.
OLG München, 12.2.2004, Az.: 29 U 3316/03

An der Übernahme von Fotos in das Zeitungsarchiv erwirbt der Verlag kein Eigentum an den Abzügen, auch wenn eine Archivgebühr bezahlt wurde.
BGH, 14.12.2006, Az.: I ZR 34/04

Ein Berufsfotograf, der einer Zeitungsredaktion Fotoabzüge lediglich leihweise überlässt, hat gegen den Zeitungsverlag einen Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB.
OLG München, 10.7.2008, Az.: 29 U 3316/03

Prüfung von Verlags-AGB im Zeitungs- und Zeitschriftenbereich, insbesondere wegen Buy-Out, Mehrfachnutzung, Rechteübertragung an Dritte, Urhebervermerk, Vergütung bei werblicher Nutzung, vermindertes Ausfallhonorar bei Nichtverwendung.
KG, 26.03.2010, Az.: 5 U 66/09

Pflicht zur Benennung des Urhebers kann in AGB vereinbart werden
AG Kassel, 17.06.2014 - Az.: 410 C 3000/13

Vertragsstrafenklausel in Fotografen-AGB als Teil eines Werkvertrages über die Anfertigung von Auftragsfotografien ist unwirksam, wenn die Klausel wegen Intransparenz nicht geeignet ist, dem Interesse des Fotografen auf die vertragliche Bezifferung von Vertragsstrafen und der damit einhergehenden Vermeidung von Rechtsunsicherheit gerecht zu werden
LG Köln, 19.08.2021 - Az.: 14 O 487/18

Wirksamkeit eines Verzichts auf Urheberbenennung in AGB eines Microstock-Portals
OLG Frankfurt, 29.09.2022, Az.: 11 U 95/21

Vergütungsansprüche einer Hochzeits-Fotografin nach Verlegung des Hochzeitstermins wegen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie
BGH, 27.04.2023 - Az.: VII ZR 144/22

 

2. Auftragsfotografie

Der Auftraggeber der das wirtschaftliche Risiko trägt, erwirbt grundsätzlich eine freie Stellung hinsichtlich der Verwertungsrechte.
OLG Karlsruhe, Az.: 6 U 142/83

Wer einen Berufsfotografen beauftragt, Bilder anzufertigen (Hochzeitsfeier), kann ohne besondere Vereinbarung nicht beanspruchen, dass ihm die Negative übereignet und herausgegeben werden.
AG Essen, 31.10.1988, Az.: 12 C 562/88

Bei sog. Foto-Auftragsproduktionen ohne Vorbehalt gehen die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Auftraggeber über. Weitervertrieb der Aufnahmen durch den Fotografen unzulässig. Unterlassungsverfügung LG Hamburg, 17.11.89, Gz: 74 O 525/89
Widerspruch des Fotografen mit Urteil vom 19.12.89 zurückgewiesen. Berufung des Fotografen zurückgewiesen.
OLG Hamburg , 30.8.90, Az.: 3 U 5/90

Bei Zahlung eines Honorars und sämtlicher Produktionskosten hat der Auftraggeber (Zeitschrift) das ausschließliche Nutzungsrecht an den in Auftrag gegebenen Fotos erworben.
OLG Hamburg, 30.8.90, Az.: 3 U 50/90

Durch monatliche pauschale und angemessene Arbeitsvergütung erhält der Arbeitgeber (Zeitung) ein umfassendes Verwertungsrecht an den Fotos, welches auch nicht mit der Beendigung der Zusammenarbeit erloschen ist.
LG Bielefeld, 8.1.93, Az.: 4 O 380/92

Die Zahlung eines Honorar von 100,- DM für die Veröffentlichung in einem Bildband ohne eine Vereinbarung über Auflagenhöhe oder Neuauflage getroffen zu haben, schließt die Nutzung aufgrund des auffallend geringen Honorars für eine Neuauflage aus.
LG München, Az.: 7 HKO 16968/92

Umfang der Nutzungsrechtseinräumung an einem Foto mit der Formulierung „zum Zwecke der Werbung für den Film“ schließt die Verwertung für die Videofassung mit ein.
OLG München 23.2.1995, Az.: 29 U 5928/94

Ohne konkrete Vereinbarung stellt die Beauftragung eines Fotografen zur Anfertigung von Porträtaufnahmen bekannter Künstler keine Einwilligung in die uneingeschränkte kommerzielle Verbreitung der Bildnisse dar.
OLG Hamburg, 11.6.1998, Az.: 3 U 284/97

Auftragsproduktion nur ein Indiz für den Umfang der Rechteübertragung.
OLG Hamburg, 17.12.1998, Az.: 3 U 162/97

Versicherungspflicht eines als selbstständiger Foto-Designer Tätigen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG); Annahme einer künstlerischen Tätigkeit i.S.d. KSVG bei einer Arbeit als selbstständiger Fotograf; Abgrenzung eines lediglich handwerklich tätigen...
LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - Az.: L 11 KR 5550/08

Niederlage für Handwerkskammern: Nicht jeder Werbefotograf ist handwerklich tätig
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 23.05.2022, Az.: 6 A 10127/22.OVG

 

3. Bild / Text

Veröffentlichung eines Personen-Fotos mit satirischer Textaussage wegen Inangriffnahme als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht (BGB §823 Abs.1) untersagt.
OLG Frankfurt, 19.6.1990, Az.: 6 W 101/90

Die pauschale Einwilligung zur Veröffentlichung eines Fotos in einer Zeitschrift, in der nicht ausschließlich erotische Texte veröffentlicht werden, deckt nicht ohne weiteres die Veröffentlichung des Fotos im Zusammenhang mit einem pornographischen Text.
OLG Hamburg, 22.9.1994, Az.: 3 U 106/94

Schadenersatz für ungenehmigte Bildveröffentlichung in Partnerschaftsanzeige mit falschem Text.
AG Nürnberg, 20.8.1999, Az.: 14 C 8040/98

Steckbriefartige Darstellung ist von dem Abgebildeten hinzunehmen, der sich in seinem politischen Wirken selbst fortdauernd in das licht der Öffentlichkeit stellt (Fotos von Rechtsextremisten in steckbriefartiger Aufmachung auf der Titelseite einer Tageszeitung).
OLG Braunschweig, 18.10.00, Az.: 2 W 241/242/00

Postmortaler Schutz des Persönlichkeitsrechts; Eine Meinungsäußerung (zugeschriebene Äußerung einer Abgebildeten Person) in der öffentlichen politischen Auseinandersetzung ist selbst dann durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, wenn sie sich negativ auf das Persönlichkeitsbild auswirkt.
Bundesverfassungsgericht, 5.4.01, Az.: 1 BvR 932/94

Satirische Fotomontage, die ein Thema von öffentlichem Interesse betrifft, ist im Sinne der freien Meinungsäußerung zulässig, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
BGH, 30.9.2003, Az.: VI ZR 89/02 – OLG Hamburg

Die Veröffentlichung von Fotos des Privathauses eines prominenten Sängers mit dem Hinweis auf den Stadtteil stellt eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar.
OLG Hamburg, 28.9.2004, Az.: 7 U 60/04

Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Prominenten durch Veröffentlichung der Abbildung seines Hauses unter Namensnennung und Standortangabe.
KG Berlin, 14.4.2005, Az.: 10 U 103/04

Nachrichtentexte, die sich im Wesentlichen auf die Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse beschränken und in ihrer ganzen Darstellung durch Üblichkeit du Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte vorgegeben sind, sind urheberrechtlich nicht geschützt.
LG Düsseldorf, 25.4.2007, Az.: 12 O 194/06

Rechtmäßigkeit der Verwendung des Bildnisses einer Angehörigen des monegassischen Fürstenhauses mit einem Begleiter im Rahmen einer Auftaktveranstaltung zu einer Ausstellung mit Bildern des Malers Yves Klein im Pariser Centre Pompidou, auch wenn einzelne Aussagen des Wortberichtes über das persönliche Verhältnis über ihre Begleiter unzutreffend sind.
BGH, 13.04.2010 – Az.: VI ZR 125/08

 

4. Bild-Beschädigung

Für eine Beschädigung (zerschnitten) von drei Dias sprach das Landgericht Hamburg zunächst nur einen Schadensersatz von 350,- DM zu (gefordert waren 3.000,- DM pro Bild) mit dem Hinweis, dass es sich um so genannte "Genredias" handele (u.a. Nachtaufnahmen von Chicago/USA) und diese von einem ortsansässigen Fotografen nachfotografiert werden könnten. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung mit der Begründung auf, dass die Aufnahmen des angesehenen Fotografen nicht durch einen anderen ersetzt werden könnten. Den Verlust bewertete das Gericht mit 500,- DM pro Dia, weil die Motive ("Allerweltsmotive") nicht von einer einmaligen Situation geprägt und in vergleichbarer Form anzutreffen seien.
OLG Hamburg, 19.3.92, Az.: 3 U 197/91

 

5. Bild-Honorare der MFM / "übliche Vergütung"

Musterprozess zur Anwendbarkeit der MFM-Honorare als marktübliche Preise.
OLG Hamm, Az.: 4 U 14/89

MFM-Honorare als "übliche Bildhonorare" anerkannt.
LG München I, 23.4.1991, Az.: 21 O 6247/89

MFM-Honorarempfehlungen für zulässig und die VG Bild Kunst -Tarife für nicht anwendbar erklärt, weil diese nicht für den gewerblichen Einsatz aufgestellt sind.
OLG München, 11.7.1991, Az.: 6 U 3078/89

MFM-Honorarsätze als übliche Vergütung angesehen.
AG Flensburg, 23.8.1991, Az.: 61 C 590/90

MFM-Bildhonorare übliche Vergütung.
AG Bonn, 14.11.1991, Az.: 16 C 260/91

Anerkennung der MFM-Honorarempfehlungen als Bemessungsgrundlage für Bildhonorare, insbesondere auch im Hinblick auf Schadensersatzforderungen bezüglich des 100%igen Aufschlags bei unterlassenem Urheber- bzw. Agenturvermerk und 100% Zuschlag auf die übliche Lizenzgebühr wegen rechtswidriger Veröffentlichung.
LG Düsseldorf, 14.7.1992, Az.: 12 O 353/91

Die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) können zur Berechnung der angemessenen Lizenz herangezogen werden (Schadensersatz bei unberechtigter Verwertung von Lichtbildern).
LG Berlin, 7.9.95, Az.: 16 S 9/95

Bei der Berechnung eines Schadenersatzes bilden die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) eine verlässliche Schätzgrundlage, welche Vergütung als verkehrsüblich gefordert werden kann.
OLG Düsseldorf, 11.11.97, Az.: 20 U 31/97

Anerkennung allgemeiner Verkehrsgeltung der MFM-Bildhonorare.
AG Schwerin, 5.3.1999 Az.: 14 C 1969/98

Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing geeignete Grundlage zur Ermittlung der Tarifvergütung und der angemessenen Lizenzgebühr.
AG Bochum, 11.4.2000, Az.: 65 C 585/99

Zur Üblichkeit der MFM-Bildhonorare
OLG Hamburg, 13.6.2002, Az.: 3 U 168/00

Für die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs sind die Sätze zugrunde zu legen, die von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) empfohlen werden. Diese Empfehlungen enthalten eine Zusammenstellung der marktüblichen Honorare und geben die Verkehrssitte zwischen Bildagenturen bzw. freien Fotografen auf der einen sowie Verwertern auf der anderen Seite wieder.
LG Berlin, 20.8.2002, Az.: 16 S 5/02

Die Anwendung der MFM-Bildhonorare zur Bemessung von Schadenersatz reicht nicht mit dem Verweis auf ergangene Urteile aus, sondern ist vom Gericht zu begründen.
BGH, 6.10.2005, Az.: I ZR 267/02

Bei Urheberrechtsverletzungen Schadensschätzung nach MFM-Bildhonorare; Verdoppelung der Lizenzgebühr bei unterlassenem Bildquellennachweis
OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - Az.; I-20 U 138/05

Fiktiver Lizenzschaden & eBay - Zum Schadenersatz wegen unberechtigter Nutzung von Fotografien und zur Bemessung des fiktiven Lizenzschadens nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie im Rahmen von eBay. Bei unerlaubter Verwendung fremder Bilder werden Lizenzgebühren nach MFM-Übersicht fällig.
LG Düsseldorf, 19.03.2008 - Az.: 12 O 416/06

Die Heranziehung der MFM-Empfehlungen kommt bei der Berechnung eines Schadenersatzes dann in Betracht, wenn die Parteien für andere als die streitgegenständliche Verwendung als Auffangregelung für nicht erfasste Nutzungen vereinbart haben.
OLG Hamburg, 21.5.2008, Az.: 5 U 75/07

Zur Ermittlung einer angemessenen Nutzungsvergütung ist darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte,
LG München I, 18.9.2008, Az.: 7 O 8506/07

Die Vergütung für die Werknutzung ist dann tarifvertraglich bestimmt, wenn diese tarifvertragliche Vergütung auch auf das konkrete Vertragsverhältnis Anwendung findet. Der Rückgriff auf die Vergütungssätze des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten an Tageszeitungen erklärt den Tarifvertrag faktisch nicht für allgemeinverbindlich.
LG Stuttgart, 28.10.2008, Az.: 17 O 710/06

Bei Festlegung der Höhe der fiktiven Lizenzgebühr für die unrechtmäßige werbemäßige Verwertung eines Bildnisses eines Prominenten sind u.a. die Auflagenhöhe, Verbreitung der Banner, Art und Gestaltung der Anzeige zu berücksichtigen sowie die Werbewirkung, die sich an dem Marktwert und dem Bekanntheitsgrad des Abgebildeten bemisst.
LG Frankfurt/M., 12.3.2009, Az.: 2/3 O 363/08

Zahlungsanspruch in Höhe von 3.240,00 € wegen der Verwendung von zwei Fotos im Rahmen diverser Online-Verkaufsangebote. Der niedrige Preis des zu veräußernden Produkts bleibt bei der Schadensbemessung unberücksichtigt, da es der Entscheidung des Verkäufers unterliege, entweder sein Produkt teurer zu verkaufen oder die Gewinnmarge zu reduzieren.
OLG Brandenburg, 15.05.2009, Az.: 6 37/08

Lizenzzahlung und Zahlung einer Geldentschädigung sowie Freihaltung von Anwaltskosten wegenöffentlicher Zugänglichmachung von Fotos; Bemessung der Höhe der Lizenzgebühr nach dem objektiven Verkehrswert des verletzten Ausschlussrechts; Grundsätzliche Bedenken gegen die MFM – Tabel­le, allerdings bietet sie einen brauchbaren Überblick darüber, wie sich in der Praxis ganz unterschiedli­che Nut­zungsarten und -intensitäten grundsätzlich quan­tifizieren lassen, bzw. in Relation zu­einander verhal­ten können
OLG Hamburg, 02.09.2009 - Az.: 5 U 8/08

Abmahnpauschale von 100,00 EUR für unerlaubte Bildverwendung bei einem privaten eBay-Verkauf
AG Köln, 21.04.2011 - Az.: 137 C 691/10

Verwendung von Fotos bei einer Ebay-Auktion ohne Einholen der Erlaubnis des Urhebers der Fotos; Zugrundelegung der Honorarempfehlungen der mfm bei der Schadensbemessung im Rahmen des § 97 Abs. 2 UrhG i.V.m. §§ 72, 19a UrhG
AG Düsseldorf, 13.07.2011 - Az.: 57 C 1701/11

Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos für einen privaten Verkauf bei einer Internetauktion (eBay). Streitwert von 300,00 EUR bei Fotoklau in privater eBay-Auktion.
OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

Unrechtmäßige Fotonutzung bei privater eBay-Auktion = 20,00 EUR Schadensersatz
OLG Braunschweig, 08.02.2012 - Az.: 2 U 7/11

MFM-Liste findet nicht bei Bilderklau durch einen bei eBay privat handelnden Nutzer Anwendung
LG Düsseldorf, 24.10.2012 - Az.: 23 S 66/12

Paniertes Schnitzel mit Zitronenscheibe: Gewerbliche Verwendung urheberrechtlich geschützten Lichtbilds eines Berufsfotografen rechtfertigt Verletzerzuschlag durch Verdopplung der Lizenzgebühr; Keine Anwendung der MFM-Tabelle bei reiner privater Handlung
LG Düsseldorf, 24.10.2012 - Az.: 23 S 386/11

Nur Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts, nicht aber wegen unberechtigter Nutzung an sich.
LG Frankenthal, 15.01.2013 - Az.: 6 O 64/12

Zur Anwendbarkeit der MFM - Honorarempfehlungen als Mindestschaden bei nicht genehmigter Lichtbildnutzung
OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - Az.: I-20 U 76/13

Zur lediglich berichterstattenden "redaktionellen Nutzung" eines Bildes gegenüber dessen werblicher Nutzung / MFM-Liste
AG München, 02.05.2014 - Az.: 142 C 5827/14

CT-Paradies - Vermutung der Urheberschaft bei Einstellen eines Lichtbilds in das Internet und zu weiteren Fragen bei der unberechtigten Nutzung von Lichtbildern im Rahmen von eBay-Angeboten
BGH, 18.09.2014 - Az.: I ZR 76/13

Laien-Fotos: Keine MFM-Tabelle, kein Aufschlag
AG Köln, 01.12.2014 - Az.: 125 C 466/14

Kein automatischer Schadensersatz nach MFM-Tabelle - Abmahnung wegen unerlaubter Nutzung eines Profi-Fotos im Internet
LG Berlin, 30.07.2015 - Az.: 16 O 410/14

Berechnung des Lizenzschadens nach MfM-Tabelle und Prüfungspflichten hinsichtlich der Nutzungsberechtigung
LG Düsseldorf, 26.08.2015 - Az.: 12 O 370/14

Kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn Foto bei Pixelio hochgeladen wurde - 100,00 EUR wegen fehlender Namensnennung
KG, 26.10.2015 - Az.: 24 U 111/15

Doppelter Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzung ist europarechtskonform und verstößt nicht gegen EU-Richtlinie 2004/48/EG
EuGH, 25.01.2017 - Az.: C-367/15

16.000 EUR Schadensersatz für 51 Lichtbilder: Anwendung von MFM-Tabelle auf Produktfotos
LG Düsseldorf, 08.03.2017 - Az.: 12 O 190/14

MFM-Tabelle zur Berechnung eines Schadensersatzes bei Bilderklau weiterhin anwendbar; Abschlag von 20 % auf Sätze der MFM-Richtlinien bei Berechnung des Lizenzschadens wenn hochwertiges Foto nicht von Berufsfotografen stammt
LG Köln, 24.08.2017 - Az.: 14 O 111/16

Anwendbarkeit der MFM nach Entfall einer Creative Commons Lizenz: Vergabe von CC-Lizenz macht Werk nicht wertlos
LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - Az.: 2-03 O 32/17

BGH zu Amateurfoto eines Sportwagens: Der Schadenersatz nach der Lizenzanalogie für die unbefugte kommerzielle Nutzung eines einfachen Lichtbildes kann mit EUR 100,00 ausreichend bemessen sein. MFM-Tabelle nur bei Profis und 6.000 EUR Gegenstandswert pro Bild
BGH, 13.09.2018 - Az.: I ZR 187/17

52 Profifotos vom Palast der Republik: MFM-Richtlinien nur bei Fotos eines Berufsfotografen und Vorlage von Lizenzrechnungen in vergleichbarer Höhe Anhaltspunkt - Streitwert steigt nicht linear bei mehreren Lichtbildern.
OLG Köln, 11.01.2019 - Az.: 6 U 10/16

Nachlizenzierung - Eine Lizenzierung nach Verletzung (hier: urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Stadtplänen) ist nicht ohne weiteres geeignet, den objektiven Wert der bloßen (zukünftigen) Nutzung zu belegen
BGH, 18.06.2020 - Az.: I ZR 93/19

Schadensersatz wegen rechtswidriger öffentlicher Wiedergabe eines geschützten Werkes
OLG Hamm, 29.10.2020 - Az.: 4 U 19/19

Kein Anspruch auf Abmahnkosten aus § 97a Abs. 3 UrhG bei Bilderklau wenn Abmahnung keine Wiedergabe des gerügten Bilds bzw. Konkretisierung enthält.
LG Köln, 20.05.2021 - Az.: 14 O 167/20

Unberechtigte Nutzung eines professionellen Lichtbildes - Schadensberechnung
LG Düsseldorf, 29.09.2021 - Az.: 12 O 111/20

Urheberrechtsschutz für ein Lichtbildwerk - MFM-Tarife können als Anhaltspunkt für die Schätzung dienen
LG Köln, 03.03.2022 - Az.: 14 O 139/21

 

6. Bild-Verlust / Schadenersatz

Pauschaler Schadenersatz von 1.000,- pro Bild zuerkannt.
LG Düsseldorf, 29.12.1982, Az.: 32 O 24/82

Schadenersatz von 1.125,- DM für verlorenes Dia zuerkannt.
LG Köln, 20.12.1985, Az.: 30 O 593/83

Rechtsgültigkeit der Schadensersatzklausel für Bildverlust (1.000,- DM) festgestellt.
LG Hamburg, 23.9.1988, Az.: 72 O 235/88

Verlustgebühren von 1.000,- DM pro Dia als angemessen angesehen
AG Mülheim, 24.4.1990, Az.: 11 C 508/89

Verlustgebühr von 800,- DM pro Dia zugesprochen
OLG Karlsruhe, 21.6.1991, Az.: 15 U 141/90

Bei einem Verlust von 20 Dias, für die der Fotograf 1.000,- DM pro Bild forderte, hatte der beklagte Verlag von sich aus 5.000,- DM Schadensersatz geleistet. Das Gericht, das von der Möglichkeit der erneuten Herstellung gleicher Aufnahmen ausging, sprach lediglich 3.900,- DM (nach einem Sachverständigengutachten) für Reproduktionskosten zu und sah durch die Zahlung des Verlages den Schadensersatz befriedigt.
LG München I, 25.10.1991, Az.: 10 O 4355/90

Für Verlust einer Dia-Serie (374 Fotos) verlangte der Fotograf 1.000,-DM pro Foto. Ein Gutachten ermittelte einen Wert von 450.000,- DM. Die erste Instanz sprach dem Kläger 124.000,- DM zu; LG Hamburg, 5.7.1991, Gz: 324 O 187/90
Das Oberlandesgericht schätzte den Wert auf 250.000,- DM.
OLG Hamburg, 5.3.1992, Az.: 3 U 164/91
(Beklagte hat Revision beantragt, BGH, Gz: XII ZR 70/92)

Schadenersatz bei Verlust von Dias von je 1.000,- DM zugesprochen mit Hinweis auf MFM Honorarempfehlungen.
AG Tiergarten-Berlin, 9.6.1994, Az.: 3 C 404/93

Schadenersatz für verloren gegangene Dias (1.764,- DM pro Bild).
LG Frankfurt/M., 14.7.1999, Az.: 3/2 O 147/96

Zur Berechnung der künftigen Verwertungswahrscheinlichkeit abhanden gekommener Lichtbilder bei der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang das Bildarchiv eines Fotografen durch den Verlust von Lichtbildern insgesamt an Attraktivität verloren hat, ist ein Mindestschadenschätzung nach § 287 ZPO notwendig, wenn der tatsächlich eingetretene Schaden nicht hinreichend sicher festzustellen ist.
OLG Hamburg, 23.1.2008, Az.: 5 U 122/01

 

7. Bild-Verlust oder –beschädigung im Fotolabor

Erstattung der Aufwendungen für die Herstellung von Fotos wegen Verlust des Films durch ein Fotolabor.
AG München, 20.11.1986, Az.: 8 C 18904/86

Sorgfaltspflicht bei der Filmentwicklung im Fotolabor. Entwicklung eines Films in einem falschen chemischen Prozess stellt grob fahrlässiges Verhalten dar. Haftungsausschluss der AGB des Labors greift nicht.
LG Hamburg, 16.1. 1996, Az.: 308 O 77/94

AGB-Klausel eines Fotolabors, dass bei vorsätzlichem oder grob fahrlässig herbeigeführtem Verlust von Filmen, Bildern oder Dias nur Ersatz in Höhe des reinen Materialwertes geleistet wird, ist unwirksam.
LG Nürnberg-Fürth, 18.11.1998, Az.: 3 O 8769/97

Beschränkung der Haftung auf Materialersatz in den AGB bei Beschädigung des Filmmaterials durch Fotolabore ist eine unzulässige Benachteiligung des Kunden.
OLG Nürnberg, 10.8.1999, Az.: 3 U 4350/99

 

8. Blockierungskosten

Blockierungsgebühren als Vertragsstrafe anerkannt.
OLG Hamburg, 15.5.1986, Az.: 3 U 178/85

Blockierungskosten von 5,- DM pro Tag und Bildvorlage zulässig.
LG Hamburg, 3.9.1986, Az.: 17 S 297/85

Blockierungsgebühren branchenüblich.
LG Hamburg, 3.7.1987, Az.: 74 O 376/85

Blockierungskosten von 2,- DM pro Bild und Tag zulässig.
LG Hamburg, 17.7.1987, Az.: 74 O 158/87

Wegen verzögert zurückgegebener Fotos Schadensersatz von 2,- DM pro Bild und Tag zuerkannt.
LG Hamburg, 15. 7.1988, Az.: 74 O 156/88

Blockierungskosten von 3,- DM pro Bild und Tag für zulässig erklärt.
AG Hamburg, 25.1.1989, Az.: 17 C 2029/88

Blockierungskosten von 1,- DM pro Stück (Farbdia) und Tag sowie Verlustgebühren von 1.000,- DM pro Dia zugesprochen.
LG München, 22.10.1991, Az.: 24 O 4634/90

Blockierungskosten von 1,- Euro pro Tag für verspätet zurück gegebene Dias zugesprochen.
LG Frankfurt, 11.4.2004, Az.: 2/1 S 336/02

 

9. Fotografier-Erlaubnis / Fotografier-Verbot aus Eigentumsrecht / Panoramafreiheit

Keinen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz oder Herausgabe einer Aufnahme eines Hauses, das von der Straße aus fotografiert wurde und deren Verwendung zu Werbezwecken.
OLG Bremen, 27.1.1987, Az.: 1 U 58/86a

Herausgabe einer ohne Einwilligung erstellten Luftaufnahme eines Hauses abgewiesen.
OLG Oldenburg, 12.10.1987, Az.: 13 U 59/87

Betreten eines fremden Grundstückes zum Zwecke von Fotoaufnahmen auch gegen den Willen des Eigentümers unter besonderem Grund zulässig. Die Aufnahmen der illegal auf dem Grundstück gelagerten Dieseltanks dürften auch veröffentlicht werden, da der Rechtsbruch weniger wog als das Interesse der Allgemeinheit.
LG Saarbrücken, Az.: 15 O 3178/90

Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
BGH, 09.03.1989 - Az.: I ZR 54/87

Erfassung und Verbreitung digitaler Gebäudeabbildungen sowohl unter eigentums- als auch persönlichkeitsschutzrechtlichen Aspekten zulässig.
LG Waldshut-Tiengen, 28.10.1999, Az.: 1 O 200/99 - rechtskräftig

Wegfall des Luftbildgenehmigungsnachweises.
Durch Art. 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 wurde die Bestimmung des §27 Abs.2 Luftverkehrsgesetz aufgehoben; verkündet im Bundesgesetzblatt 1990, Nr.32 am 30. Juni 1990 in Kraft.

Fotografie eines Hauses (Hundertwasser) aus besonderem Blickwinkel, der sich nicht von der Straße aus bietet, ist zulässig.
OLG München, 15.6.00, Az.: 6 U 5629/99 - nicht rechtskräftig

Anfertigung von Fotografien fremder Gegenstände; Recht am Bild der eigenen Sache; Zulässigkeit der nicht gewerblichen Veröffentlichung; Verwendung für Doktorarbeiten, wissenschaftliche Veröffentlichungen und nicht Gewinn orientierte Ausstellungen;
OLG Köln, 25.02.2003, Az.: 15 U 138/02

(Film-) Aufnahmen sind zur journalistischen Recherche zulässig und begründen keinen Unterlassungsanspruch nach §22 KUG, der zwar die Verbreitung eines Bildnisses von der Einwilligung des Abgebildeten schützt, nicht aber bereits die Herstellung.
LG Essen, 12.1.2006, Az.: 4 O 480/05

Die Zulässigkeit der Verbreitung rechtswidrig angefertigten Bildmaterials hängt davon ab, ob ihr Informationswert schwerer wiegt als die durch ihre Beschaffung begangene Rechtsverletzung.
LG Hamburg, 26.6.2007, Az.: 324 O 268/07

"Bilderbuch-Köln: Kein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Lichtbildern vom Haus in Verbindung mit der Nennung des Straßennamens und der Hausnummer
LG Köln, 13.01.2010 - Az.: 28 O 578/09

Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen; Unterlassungsanspruch der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg
BGH, 17.12.2010 - Az.: V ZR 45/10

Kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen in öffentlichen Parks sind rechtswidrig
OLG Brandenburg, 15.12.2011 - Az.: 5 U 13/09

Stiftung Preußischer Kulturbesitz kann ungenehmigtes Fotografieren und kommerzielle Bildverwertung von Kulturgütern untersagen
BGH, 01.03.2013 - Az.: V ZR 14/12

Kein Unterlassungsanspruch bezüglich Verwertung der Ablichtung von gemeinfreien Gemälden in Schloss
BGH, 19.12.2014 - Az.: V ZR 324/13

Panoramafreiheit und Mauerbilder - East Side Gallery: Zur gewerblichen Nutzung von Fotografien eines öffentlichen Werkes
BGH, 19.01.2017 - Az.: I ZR 242/15

Polit-Propaganda mit Kölner Dom: Filmaufnahmen vom Dom sind nur zu privaten, nicht zu kommerziellen oder politischen Zwecken erlaubt
LG Köln, 20.09.2017 - Az.: 28 O 23/17

Museumsfotos - Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken unterfallen regelmäßig dem Lichtbildschutz nach § 72 UrhG
BGH, 20.12.2018 - Az.: I ZR 104/17

Der Pächter eines Immobilienobjekts ist berechtigt, selbst Unterlassungsansprüche gegen unberechtigte Fotoaufnahmen geltend zu machen
OLG Frankfurt, 11.02.2019 - Az.: 2-03 O 242/16

Drohne, die ein privates Grundstück unerlaubt überfliegt, darf privat abgeschossen werden
AG Riesa, 24.04.2019 - Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19

Auch für Oldtimer gilt: Kein Recht am Bild der eigenen Sache
OLG München, Beschluss v. 25.06.2019, Az.: 24 W 700/19

Panoramareiheit nach § 59 UrhG gilt auch für Luftbildaufnahme per Drohne - richtlinienkonforme Auslegung unter Beachtung der InfoSoc-Richtlinie
LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - Az.: 2-06 O 136/20

Unter Verletzung des Urheberrechts angefertigtes Foto unterliegt selbst dem Urheberrechtsschutz: Gerichtliche Verfolgung der Urheberrechtsverletzung durch Fotografen nicht rechtsmissbräuchlich
LG Köln, 01.07.2021 - Az.: 14 O 15/20

Unzulässige Klausel in Architekten-Musterverträgen - Zugangsrecht des Architekten für fotografische oder sonstige Aufnahmen nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam
BGH, 29.04.2021 - Az.: I ZR 193/20

VG Bild-Kunst vs. Verlag: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt
OLG Hamm,  27. 04.2023 – Az.: 4 U 247/21

Streit um gewerbliche Nutzung von Innenraum- und Dachaufnahmen des Kölner Doms im Internet
LG Köln, 04.05.2023, Az.: 14 O 297/22

 

10. Herausgabe / Beschlagnahme von Fotos

Verlangen auf Herausgabe des Negativs zurückgewiesen
- Negativ ist ein Zwischenprodukt/Hilfsmittel zur Erstellung eines Werkes.
LG Wuppertal, 5.10.1988, Az.: 8 S 116/88

Polizei darf Filme von Pressefotografen vorsorglich beschlagnahmen.
VerwG Saarlouis Az.: GK 48/89

Richter darf Fotos beschlagnahmen, die während der Gerichtsverhandlungspausen gemacht werden.
BGH, Az.: 3StE 7/94-1 (2)/ StB 3/98

Spätere Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme von Pressefotos während des Polizeieinsatzes zulässig.
BVerwG, 14.7.1999, Az.: 6 C 7.98

Wo im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass im Rahmen der Pressefreiheit angefertigte Fotografien (von einem Festgenommenen) unter Verletzung des Rechts am eigenen Bild verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, kann eine Polizeiliche Beschlagnahme von Pressefotos zur Durchsetzung des Bildnisschutzes erfolgen.
VerwGH, 10.7.00, Az.: 1 S 2239/99

 

11. Model-Vertrag

Model-Vertrag mit einer Minderjährigen muss von den Eltern genehmigt werden.
LG München I, v. 30.1.1990, Az.: 7 O 19833/89

Nachhonoraranspruch eines Fotomodels für eine ursprünglich nicht vereinbarte gesonderte Veröffentlichung in einer anderen Publikation gerechtfertigt.
OLG Hamburg, 16.11.1990, Az.: 324 O395/90

Ein Fotomodell, das zwecks Vorführung von Kleidern und Dessous an einer öffentlichen Straßenmodenschau teilnimmt, erklärt damit stillschweigend ihr Einverständnis mit der Herstellung und Verbreitung von Abbildungen ihrer Person im Rahmen ihrer Vorführungstätigkeit.
LG Düsseldorf, 18.12.2002, Az..: 12 O 175/02

Der Umfang der Einwilligung in die Nutzung von Model-Fotos für Werbezwecke erfasst nur die genannten Zwecke und lässt auch bei einer projektbezogenen Entlohnung keine unbeschränkte Einwilligungsvermutung zu.
OLG München, 4.5.2006, Az.: 29 U 3499/05

Veröffentlichung von Aufnahmen eines Minderjährigen bedarf im Alter von 8 bis 17 Jahren der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters sowie der Einwilligung des Minderjährigen selbst, sofern dieser einsichtsfähig ist. Von einer Einsichtsfähigkeit wird ab dem 14 Lebensjahr ausgegangen.
LG Bielefeld, 18.9.2007, Az.: 6 O 360/07

Ein Model-Release-Vertrag gestattet nicht die Bearbeitung der Bildnisse in persönlichkeitsrechtsverletzender Weise, hier der Einarbeitung eines "Stinkefingers" auf die nackte Brust.
LG Frankfurt/Main, 30.05.2017, Az.: 2-03 O 134/16

AG München verneint Vorleistungspflicht angehender Escort-Begleiter für Fotoaufnahmen
AG München, 01.08.2017, Az.: 243 C 8000/16

 

12. Nutzungsrechte / Nutzungsumfang / Nutzungsart

Schadenersatzpflicht wegen zweifacher Übertragung von Nutzungsrechten [Film].
BGH, 21.5.1992, Az.: I ZR 175/90

Anforderungen an eine über die Zeit der vertraglichen Bindung hinausgehende Nutzungsrechtsübertragung bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung.
OLG Hamburg, 4.6.1998, Az.: 3 U 249/97

Verwendung von Fotos auf einer CD-ROM ist eine eigenständige Nutzungsart.
OLG Hamburg, 5.11.1998, Az.: 3 U 212/97 – nicht rechtskräftig

Nutzung von Fotos durch ein Presseorgan im Internet, ist ohne eine auf diesen Verwendungszweck gerichtete Vereinbarung unzulässig.
LG Berlin, 14.10.1999, Az.: 16 O 26/99 – nicht rechtskräftig

Nachstellung einer berühmten (Film-)Szene kann nur mit Einwilligung der berühmten Person oder (bis zehn Jahre nach deren Tod) der Angehörigen zu Werbezwecken verwendet werden.
BGH, 1.12.1999, Az.: I ZR 226/97

Verwendung von Einzelbildern aus einer Fernsehsendung (sreenshots) für einen Zeitungsbericht ist nicht durch das urheberrechtliche Zitatrecht gedeckt.
LG Berlin, 16.3.2000, Az.: 16 S 12/99

Elektronische Zeitung im Internet eine im Jahr 1980 „nicht bekannte Nutzungsart“.
OLG Hamburg, 11.5.2000, Az.: 3 U 269/98

Sind Dias auf dem zugelassenen Absatzweg in den Verkehr gebracht, tritt Erschöpfung ein. In den weiteren Vertrieb kann der Urheber grundsätzlich nicht eingreifen. Ist die Befugnis eingeräumt, Fotos als Ansichtskarten zu vervielfältigen und zu verbreiten, stellt auch die Verbreitung der Ansichtskarte in einer Pralinenschachtel keine neue Nutzungsart dar.
KG Berlin, 26.1.01, Az.: 5 U 4102/99

Rechtswidrige Verwertung von Pressefotos durch Presseunternehmen im Internet - LG Berlin, 14.10.99, Gz: 16 O 803/98
Die Internet-Nutzung von Fotos durch ein Presseunternehmen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografen unzulässig (eigenständige Nutzungsart).
KG Berlin, 24.7.01, Az.: 5 U 9427/99 u. 5 U 9537/99

CD ist eine eigenständige Nutzungsart. Ein Verlag, der Fotos aus der Druck-Ausgabe in eine CD übernehmen will, hat zuvor die Nutzungsrechte einzuholen und diese zu vergüten.
BGH, 5.7.01, Az.: I ZR 311/98

Vervielfältigung eines Filmwerkes auf DVD ist eine neue Nutzungsart.
LG München I, 4.10.2001, Az.: 7 O 3154/01

Die Weitergabe von Bildnutzungsrechten durch einen Verlag, der diese für einen Bildband erhalten hat, an eine Zeitschrift ist unzulässig, wenn sich der Zeitschriftenartikel nur mit der abgebildeten Person befasst, ohne Bezug zum Werk (Bildband). Eine unzutreffende Exklusivrechtsberühmung hinsichtlich der Verwertungsrechte an Fotos stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb des Fotografen dar.
LG Köln, 29.8.2001, Az.: 28 O 310/01

Bei einer Nutzungsrechtseinräumung in der DDR und in der Bundesrepublik vor dem 3.10.1990 bleiben auch nach der Wiedervereinigung die Nutzungsberechtigten auf die getrennten Lizenzgebiete beschränkt.
BGH, 19.12.2002, Az.: I ZR 297/99

Die Verwendung eines Werkes im Internet auf Grund eines vor 1995 abgeschlossenen Vertrags, der die Internetnutzung nicht erwähnt, ist rechtswidrig. Die Nutzung im Internet gilt vor 1995 als nicht bekannte Nutzungsart.
OLG München, 22.5.2003, Az.: 29 U 5051/02

Eine Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte des Fotografen liegt vor, wenn ein Fotomodell, ohne Einverständnis des Fotografen von ihr gefertigte Aktfotos einer Modellagentur zur Veröffentlichung zur Verfügung stellt.
OLG Jena, 10.12.2003, Az.: 2 W 658/03

Dem Besteller eines Porträtfotos (§ 60 UrhG) oder dem Abgebildetem wird nicht das Recht eingeräumt, das Bild öffentlich wiederzugeben bzw. im Internet zu veröffentlichen.
OLG Köln, 19.12.2003, Az.: 6 U 91/03

Das eingeräumte Nutzungsrecht eines Fotos für einen Zeitschriften-Titel umfasst nicht die zusätzliche Verwendung der Titelseite für ein vergrößertes Citylight-Poster. Das Recht für ein Presseerzeugnis zu werben, ist nach Art.5 Abs.2 GG nur so weit gewährt, als dadurch nicht gesetzlich geschützte Rechte Dritter verletzt werden.
AG Charlottenburg, 15.1.2004, Az.: 219 C 164/03

Auch wenn sich ein Urheber auf eine Branchenübung einlässt, die auf eine umfassende Nutzungsrechtseinräumung hinausläuft, muss darin nicht notwendig der objektive Erklärungswille zum Ausdruck kommen, Nutzungsrechte über den für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Umfang hinaus einzuräumen.
BGH, 22.4.2004, Az.: I ZR 174/01 – Kammergericht

Der Zeitpunkt für nicht mehr als »noch nicht bekannte Nutzungsart« betreffende Online-Zeitschriften stellte sich spätestens mit dem Jahr 1993 dar. Das Zustimmungserfordernis des Urhebers zu einer bei Vertragsabschluss nicht bekannten Nutzungsart besteht unabhängig davon, ob die Werknutzung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
OLG Hamburg, 24.2.2005, Az.: 5 U 62/04

DVD ist keine neue Nutzungsart für Filmwerke. Eine neue Nutzungsart im Sinne des UrhG setzt voraus, dass es sich um eine technisch und wirtschaftlich eigenständige Verwendungsform des Werkes handelt. Die Zweitverwertung von Spielfilmen auf DVD stellt im Verhältnis zur herkömmlichen Videozweitverwertung keine neue Nutzungsart dar.
BGH, 19.5.2005, Az.: I ZR 285/02

Das Einstellen bzw. die Wiedergabe eines Fotos als „thumbnail“ in eine(r) Bildsuchmaschine begründet keinen Schadensersatzanspruch.
LG Bielefeld, 8.11.2005, Az.: 20 S 49/05

Die Verbreitung von Werkexemplaren ist nach Ablauf der Lizenzzeit der dafür befristet zur Nutzung zur Verfügung gestellten Fotos ist unzulässig.
LG München I, 13.1.2006, Az.: 21 O 18932/04

Bei einer zusätzlichen Verwendung von Fotos im Internet, für die eine Veröffentlichung in einer Broschüre vereinbart worden war, ergibt sich ein Schadensersatzbetrag von 50% des vereinbarten Entgelts.
OLG Düsseldorf, 9.5.2006, Az.: I-20 U 138/05

Zahlungsansprüche für die Verwendung von Fotografien bestehen auch, wenn trotz umfangreicher Verhandlungen keine vertragliche Einigung über die Einräumung von Nutzungsrechten zu Stande gekommen ist.
LG München I, 17.5.2006, Az.: 21 O 12175/04

Hat ein Lizenznehmer vom Urheber das ausschließliche Nutzungsrecht übertragen bekommen, erwirbt er damit grundsätzlich nicht das Recht seinerseits ohne Zustimmung des Urhebers Unterlizenzen an Dritte zu erteilen. Hierzu bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung.
LG Leipzig, 13.11.2006, Az.: 05 O 1408/06

Die Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller (nach §60 UrhG) berechtigt nicht zur öffentlichen Zugänglichmachung. Gemäß der Zweckübertragungstheorie (§31/5 UrhG) wird das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung eines in einem Fotostudio angefertigten Porträtfoto im Zweifel nicht übertragen.
LG Köln, 20.12.2006, Az.: 28 O 468/06

Für die Frage, ob eine Übereignung von Diapositiven stattgefunden hat, spielt der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte keine Rolle.
LG München I, 10.5.2007, Az.: 21 O 7834/05

Die Beilage einer als vielseitigen Katalog gestalteten Anzeige eines Auktionshauses in einer Kunstzeitschrift, dient der eigenen Imagewerbung und fällt nicht unter die Katalogbildfreiheit (§58 UrhG).
LG Berlin, 31.5.2007, Az.: 16 O 41/06

Wegen unzulässiger Übernahme eines Fotos aus einer Onlineauktion (ebay) zur Verwendung einer eigenen Onlineauktion des gleichen abgebildeten Produkts wurde der beklagte auf eine Entschädigung von 450,- Euro verpflichtet.
AG Köln, 30.4.2007, Az.: 142 C 553/06

Für ein Foto, das bei einer Onlineauktion (ebay) rechtswidrig zur Bebilderung einer Auktion zu Verwendung kam, wurde ein Honorar von 100,- Euro angesetzt. Wird das Bild bei mehreren Auktionen verwendet, kommt ein Wiederholungszuschlag von 50 Prozent hinzu. Für den fehlenden Urhebervermerk besteht ein Anspruch von 100 Prozent zuzüglich der Entschädigung.
LG Düsseldorf, 19.3.2008, Az.: 12 O 416/06

Ohne ausdrückliche Einwilligung umfassen die in Papierform übergebenen Lichtbilder nicht die Befugnis, diese zu digitalisieren und ins Internet zu stellen.
OLG Hamburg, 2.4.2008, Az.: 5 U 242/07

Derjenige, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzt, ohne sich vorher über seine Berechtigung zu informieren, handelt fahrlässig im Sinne des §276 BGB.
LG Hamburg, 5.12.2008, Az.: 308 O 19/08

Ist unstreitig, dass einem Tonträgerunternehmen 1981 Nutzungsrechte für ein LP-Cover eingeräumt wurden, hat der Urheber des Fotos zu beweisen, dass die Nutzungsrechtseinräumung lediglich befristet erfolgte. Da die Nutzungsart CD-Cover zum Vertragsschlusszeitpunkt im Jahr 1981 noch nicht bekannt war, ist aufgrund der Zweckübertragungslehre das Tonträgerunternehmen berechtigt, das Foto auch für ein CD-Cover zu verwenden, weil es sich bei der CD lediglich um eine technisch neue Nutzungsvariante handelt, die keine zusätzliche wirtschaftliche Verwertung erlaubt.
LG München I, 6.5.2009, Az.: 21 O 5302/09

Im Rahmen einer Werbeproduktion räumt der von der Werbeagentur verpflichtete Fotograf sein ausschließliches Nutzungsrecht direkt der als Handelsgesellschaft existierenden Werbekundin ein, da diese das Foto vereinbarungsgemäß nutzen sollte. Mit der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister fallen die Nutzungsrechte direkt an den Fotografen zurück.
OLG Köln, 13.11.2009, Az.: 6 U 67/09

Die Verwendung von Vorschaubildern (sog. Thumbnails) durch den Betreiber einer Suchmaschine ist rechtmäßig, sofern der Rechteinhaber in die Nutzung eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung liegt bereits vor, wenn der Rechteinhaber keine technischen Vorkehrungen gegen das Auffinden seiner Website durch die Suchmaschine trifft.
BGH, 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08

Kläger ist ein freier Fotograf, einer der Beklagten ist ein Zeitungsverlag, deren
Zeitungen auch als entgeltliche E-Paper-Ausgaben erscheinen, die mit dem Erscheinungsbild der Printausgaben identisch sind. Die E-Paper-Ausgaben erschienen im streitgegenständlichen Zeitraum in einer Auflage von 1.016 Stück. Im streitgegenständlichen Zeitraum veröffentlichte die Beklagte 319 Lichtbilder des Beklagten, der eine durchschnittliche Vergütung von 48,35 € je Bild erhielt. Von den Lichtbildern fanden sich mindestens 198 in den E-Paper-Ausgaben wieder. Wegen der weitergehenden Nutzung verlangte der Kläger Schadensersatz in Höhe von 15.423,65 €. Ergebnis: Das Landgericht hat dem Kläger 2,871,00 € zugesprochen; das OLG hat die Klage komplett abgewiesen.
OLG Düsseldorf, 13.07.2010, Az.: I-20 U 235/08

Rechte von Dokumentarfotografen
LG Hamburg, 14.08.2020 - Az.: 308 O 236/19

Fototapete - Kauf einer Fototapete umfasst keine Lizenz für Nutzung im Internet - Urheberrechtsverletzung eines Hotelbetreibers durch Foto vom Hotelzimmer im Internet
LG Köln, 18.08.2022 - Az.: 14 O 350/21

Keine Rechtsverletzung durch Foto einer Fototapete im Internet
LG Düsseldorf, 19.04.2023 - Az.: 12 O 129/22

 

13. Plagiat / Nachahmung eines Fotomotivs
Nachgestellte Künstler- bzw. Foto-Motive.

"Hubschrauber mit Damen": Über die Zulässigkeit der Herstellung und Verwertung von Ölgemälden, die nahezu identisch die Abbildungen von Fotografien wiedergeben und zur Höhe der dafür zu zahlenden Lizenz
LG München I, 29.11.1985 - Az.: 21 O 17164/85

LG Hamburg, Gz: 308 O 172/94
Die Übernahme des gleichen Motivs ist auch dann eine zulässige freie Benutzung im Sinne §24 Abs.1 UrhG, wenn die Ähnlichkeit dem ursprünglichen Foto weitgehend entspricht.
OLG Hamburg, 29.6.1995, Az..: 3 U 302/94

Nachstellen und verbreiten eines Fotomotivs unzulässig.
OLG Köln vom 5.3.1999, Az.: 6 U 189/97

Schadenersatz für eine nachgestellte Szene (aus dem Film „Der blaue Engel“ mit Marlene Dietrich) als Werbefoto. Die unbefugte Nutzung des „Image“ von Marlene Dietrich stellt eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts dar. In der Schadenersatzsumme (70.000 Euro) wurde der Werbewert von M. Dietrich und der Werbeumfang berücksichtigt.
OLG München, 17.1.2003, Az.: 21 U 2664/01

"Außer Atem": Abmalen eines Fotos: Vervielfältigung oder freie Bearbeitung
LG München I, 10.10.2006 - Az.: 21 O 7436/06

Ein ohne Berechtigung gemalte Abbild von einer Fotografie und dessen Vervielfältigung in Form von Postern (die im Internet angeboten werden) stellen widerrechtliche Nutzungshandlungen gemäß §§ 16, 17 und 19a UrhG dar.
LG Hamburg, 29.8.2007, Az.: 308 O 271/07

Pressebild "Sprung in die Freiheit" darf als Vorlage für Kunst-Plastik benutzt werden
LG Hamburg, 14.11.2008 - Az.: 308 O 114/08

"ready-mades" (Werbekampagne "Blaue Couch): Zum Urheberrechtsschutz für wiederkehrende Motive eines Fotografen
LG Köln, 12.12.2013 - Az.: 14 O 613/12

Urheberrechtsschutz: Übernahme einer aus einem Lichtbildwerk herausgelösten Figur in einen Schwarz-Weiß-Zeichnung
LG Hamburg, 22.05.2020 - Az.: 308 S 6/18

 

14. Recht am eigenen Bild / Persönlichkeitsrechte / DSGVO

Heimliches Fotografieren unzulässig.
OLG Hamburg, Az.: 3 U 22/81

Klage eines Fotomodells gegen Verwendung eines Nacktfotos in einem Sexmagazin zunächst abgewiesen.
AG Düsseldorf, Az.: 43 C 3/85
- in der Berufung Schmerzensgeld zuerkannt
LG Düsseldorf, Az.: 22 S 330/85

Heimliches Fotografieren für Beweiszwecke zulässig.
OLG Hamm, Az.: 4 U 296/86

Nackte im Englischen Garten II: Veröffentlichung eines Bildes von Nackten in der Öffentlichkeit: Abgebildete haben Anspruch auf Schadensersatz - Veröffentlichung setzt grundsätzlich Einverständnis der Fotografierten voraus
OLG München, 13.11.1987 - Az.: 21 U 2979/87

Schranke des Bildnisschutzes für Personen der Zeitgeschichte
Unterlassungsklage wegen Informationsinteresse der Allgemeinheit abgewiesen.
OLG Frankfurt, 21.1.1988, Az.: 6 U 153/86

Schmerzensgeld (4000,- DM) für Veröffentlichung einer Nacktaufnahme ohne Einwilligung zugesprochen.
OLG Oldenburg, 14.11.1988, Az.: 13 U 72/88

Widerruf der Einwilligung zur Veröffentlichung von Aktfotos nach grundlegendem Wandel der inneren Einstellung, wobei die Anforderungen an den Sinneswandel höher zu stellen sind, je geringer der Zeitraum zwischen Einwilligung und Widerruf ist.
OLG München, Gz: 21 U 4729/88

Einwilligung zur Bild-Veröffentlichung bei relativer Person der Zeitgeschichte entbehrlich.
OLG Hamburg, 13.7.1989, Az.: 3 U 30/89

Heimliches Fotografieren für Beweiszwecke unzulässig.
LG Oldenburg, Az.: 5 O 3328/89

Widerruf der Einwilligung von abgebildeten Personen
zur Übertragung der Nutzungsrechte nur bei einem wichtigen Grund möglich.
OLG München, 17.3.1990, Az.: 21 U 4729/88

Schmerzensgeld für abgebildete Person wegen Verwendung eines journalistischen Fotos für einen Werbeprospekt.
LG Frankfurt, Az.: 2/3 S 7/91

Die Reichweite der Einwilligung einer Person des öffentlichen Lebens in die Veröffentlichung ihres Bildes reicht auch in eine Verwendung des Bildnisses für den Titel einer Kundenzeitschrift, die dem Informations- und Unterhaltungsinteresse der Öffentlichkeit dient.
OLG Köln, 16.2.1993, Az.: 15 U 124/92

Keine grenzenlose Fotografier-Erlaubnis von Prominenten.
LG Köln, Gz: 28 O 564/93

Keine grenzenlose Fotografier-Erlaubnis von Prominenten.
LG Hamburg, Az.: 324 O 542/93

Ein Straftäter ist auch dann keine absolute Person der Zeitgeschichte, wenn es sich um einen Schwerverbrecher handelt, dessen Fall zur Kriminalgeschichte geworden ist.
OLG Hamburg, 10.2.1994, Az.: 3 U 238/93

Ein populärer Musiker braucht es nicht hinzunehmen, wenn Dritte zu gewerblichen Zwecken in seinen Konzerten aufgenommene Bilder an Besucher vertreiben.
OLG Hamburg, 9.6.1994, Az.: 3 U 277/93

Keine grenzenlose Fotografier-Erlaubnis von Prominenten.
LG Köln, Az.: 28 O1/94

Zulässige Abbildung eines Schauspielers auf der Titelseite einer Kundenzeitschrift.
BGH, 14.3.1995 - Az.: VI ZR 52/94

Paparazzi-Fotos - Zum Verbot der Veröffentlichung heimlich gemachter Fotos aus dem Privatbereich
BGH, 19.12.1995 - Az.: VI ZR 15/95 

Eine wiederholte Verletzung des Rechts am eigenen Bild, die um des wirtschaftlichen Vorteils willen erfolgt, kann, auch wenn die einzelne Bildveröffentlichung für sich betrachtet nicht als schwerwiegend einzustufen ist, einen Anspruch auf Geldentschädigung rechtfertigen.
BGH, 12.12.1995, Az.: VI ZR 223/94

Widerruf der unbeschränkten Einwilligung zur Veröffentlichung von Aktfotos nur aus wichtige Grund möglich.
LG Köln, 20.12.1995, Az.: 28 O 406/95

Schmerzensgeld wegen unzulässiger Weitergabe von Aktfotos für Werbezwecke an eine Sex-Zeitschrift und Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des Aktmodells.
OLG Hamm, 3.3.1997, Az.: 3 U 132/96

Absolute Person der Zeitgeschichte, von der im Regelfall Fotoaufnahmen ohne ihr Einverständnis verbreitet werden dürfen, ist für die Voraussetzung eines Ausnahmefalls uneingeschränkt darlegungs- und beweispflichtig.
LG Hamburg, 26.9.1997, Az.: 324 O 348/97 – nicht rechtskräftig

Veröffentlichung eines Nacktfotos, an dem ein Erotikmagazin ein beschränktes Abdruckrecht eingeräumt wurde, ist ohne Einwilligung nicht zulässig.
LG Berlin, 11.8.1998, Az.: 27 O 333/98

Bei Verwendung eines Bildnisses einer Schauspielerin auf dem Titel einer der Werbung dienenden Illustrierten verletzt das Persönlichkeitsrecht und begründet eine Geldentschädigung.
OLG München, 19.8.1998, Az.: 21 U 3202/97

Einwilligung zur Veröffentlichung eines Fotos einer Person in Modezeitschriften bedingt nicht die Veröffentlichung in einer Publikumszeitschrift in anderem Zusammenhang.
KG Berlin, 28.8.1998, Az.: 25 U 7198/97

Bildberichterstattung über eine „relative Person der Zeitgeschichte“ zulässig.
LG Hamburg, 23.4.1999, Az.: 324 O 605/98

Auskunftsanspruch von Verletzten (durch Bildberichterstattung) über Herkunft von Fotos an Presseorgan.
BverfG, 28.5.1999, Az.: 1 BvR 77/99

Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Werbefoto.
OLG Köln, 28.5.1999, Az.: 6 W 15/99

Veröffentlichung eines Nacktfotos, das bereits in einem Erotikmagazin erschienen war, durch eine Zeitung, verletzt weder das Recht am eigenen Bild noch das Persönlichkeitsrecht.
LG Frankfurt/M., 25.3.1999, Az.: 2/03 O 514/98
OLG Frankfurt/M., 21.9.1999, Az.: 11 U 28/99

Schadenersatz auch bei Verletzung vermögenswerter Bestandteile des Persönlichkeitsrechts durch unbefugte Verwendung des Bildnisses.
BGH, 1.12.1999, Az.: I ZR 49/97

Luftbilder von Privathaus verletzen Persönlichkeitsrechte.
OLG Berlin, 5.5.2000, Az.: 9 U 555/00

Benetton-Schockwerbung I: Werbeanzeigen vom Schutzbereich der Pressefreiheit umfasst - Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit bei wettbewerbsrechtlicher Bewertung der Anzeigen
BVerfG, 12.12.2000 - Az.: 1 BvR 1762/95 und 1 BvR 1787/95

Geldentschädigung in Höhe von 150.000 DM wegen Veröffentlichung von „Paparazzi“-Fotos einer Künstlerin während eines Strandurlaubs.
LG Hamburg, 20.6. 2001, Az.: 324 O 68/01

Die Verbreitung von Film-Aufnahmen des Tatverdächtigen eines Tötungsdeliktes am Tatort findet in §23 Abs.1 Nr.1 KUG - Bildnisse der Zeitgeschichte - kein Rechtfertigungsgrund für die Veröffentlichung.
LG Köln, 9.1.2002, Az.: 28 O 444/01

Da das KUG (§22 KUG) unter „Bildnis“ die Abbildung einer Person versteht, kommt es nur darauf an, ob die Person, deren Bild verbreitet wird, eine Person der Zeitgeschichte ist. Unter welchen Umständen die sie zeigende Aufnahme entstanden ist, ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht entscheidend. Eine Verbreitung des Bildnisses ist entspr. §23 Abs.1 KUG auch dann zulässig, wenn dieses nicht im Zusammenhang mit dem Ereignis entstanden war, das den Gegenstand der zu illustrierenden Berichterstattung bildet.
LG Hamburg, 5.4.2002, Az.: 324 O 521/98

Wird die Auseinandersetzung prominenter Eheleute von einem der beiden in die Presse getragen, ist die Veröffentlichung eines Lichtbildes als Beleg für den Vorwurf nach §50 UrhG im Sinne der Berichterstattung über ein Tagesereignis zulässig.
BGH 11.7.2002, Az.: I ZR 285/99

Bei schwerwiegender Verletzung des postmortalen Würdeanspruchs durch die Veröffentlichung eines Nacktfotos (einer berühmten Schauspielerin) durch die Presse besteht zusätzlich zum Unterlassungsanspruch ein besonderer Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung.
OLG München, 9.8.2002, Az.: 21 U 2654/02

Die Verwendung eines Fotos der Fußballnationalmannschaft von 1954 zu Werbezwecken eine Autoherstellers ist nach §23 Abs.1 Nr.1 KUG nicht zulässig, weil die Veröffentlichung kein schutzwürdiges Informationsinteresse der Allgemeinheit darstellt, sondern lediglich einem Geschäftsinteresse dienen soll.
LG München I, 14.8.2002, Az.: 21 O 4059/02

Die vorzeitige Veröffentlichung von Nacktfotos im Rahmen der sog. Crosspromotion entgegen den vertraglichen Absprachen mit einer Zeitschrift, stellt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach §22 KUG dar und rechtfertigt eine angemessene Geldentschädigung.
LG Berlin, 19.9.2002, Az.: 27 O 364/02

Die Abbildung eines Bildnisses (ehemaliger Tennisprofi) auf einem sog. „Dummy“, mit dem für eine geplante Zeitung geworben wird, stellt ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht wegen unerlaubter Verwertung seines Bildes nach §823 Abs.1 u.2. BGB in Verbindung mit §§ 22, 23 KUG dar, wenn der angekündigte Artikel über ihn nie erschienen ist.
LG München I, 27.2.2003, Az.: 7 O 16812/02

Benetton-Schockwerbung II: Zur Reichweite der Menschenwürde als Schranke der Meinungsfreiheit im Wettbewerbsrecht: absolute Grenze der Menschenwürde durch Schockwerbung nicht verletzt
BVerfG, 11.03.2003 - Az.: 1 BvR 426/02 (1)

Veröffentlichung einer Abbildung der Ehefrau eines bekannten Sängers anlässlich der bevorstehenden Scheidung ist rechtmäßig und ist nicht als Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes anzusehen, da das Scheidungsverfahren im Berichtszeitraum ein Ereignis der Zeitgeschichte darstellte.
LG Hamburg, 11.4.2003, Az.: 324 O 569/02

Auch eine Person der Zeitgeschichte (§23 Abs.1 u. 2. KUG) braucht die Verbreitung ihres Bildnisses nicht hinzunehmen, wenn die Abbildung für kommerzielle Zwecke vereinnahmt wird. Die Verwendung des Bildnisses ist nach §22 KUG nicht rechtmäßig.
LG Hamburg, 25.4.2003, Az.: 324 O 381/02

Entschädigung für rechtswidrige Bildveröffentlichung nur bei schwer wiegender Rechtsverletzung. Die ohne Zustimmung, aber auch ohne Widerspruch des Abgebildeten hergestellte Fotografie (eines Kursmaklers an der Börse beim Lesen eines Boulevardblatts) und deren Veröffentlichung stellt keine scher wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar die eine Geldentschädigung rechtfertigt.
LG Frankfurt/M., 24.7. 2003, Az..: 2/3 O 95/02

Die Veröffentlichung von Fotos der von ihrem Ehemann getrennt lebenden Frau eines Politikers zusammen mit einem (nicht erkennbaren) Mann, der in der Bildunterschrift als ihr neuer Begleiter bezeichnet wird, stellt eine Verletzung der abgebildeten Frau dar.
LG Hamburg, 2.9.2003, Az.: 324 O 436/03

Einschränkung des Rechts am eigenen Bild einer relativen Person der Zeitgeschichte bei eigenem öffentlichem Auftritt.
OLG Frankfurt/M., 2.9.2003, Az.: 11 U 6/2003

Die Veröffentlichung eines Nacktfotos (Montage), das nach der Bildlegende angeblich Marlene Dietrich darstellen soll, stellt eine schwer wiegende Verletzung des kommerzialisierbaren Teils des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung.
LG München I, 11.9.2003, Az.: 7 O 20974/02

Ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Luftbildern von Feriendomizilen prominenter Personen besteht nicht.
BGH, 9.12.2003, Az.: VI ZR 373/02 – KG Berlin

Kein Anspruch auf Geldentschädigung trotz rechtswidriger Fotoveröffentlichung einer mit entblößtem Oberkörper abgebildeten Moderatorin, angesichts der Art und Weise, wie sie sich vorher selbst der Öffentlichkeit präsentiert hat.
LG Hamburg, 12.12.2003, Az.: 324 O 593/03

Ansprüche eines bekannten Fußballspielers wegen Verbreitung eines Computerspiels mit bildlicher Darstellung und Namensnennung ohne seine Einwilligung
OLG Hamburg, 13.1.2004, Az.: 7 U 41/03

Bildberichterstattung über ein Kind prominenter Eltern ist unzulässig, da es sich bei dem Besuch eines Reitturniers nicht um eine Hinwendung in die Öffentlichkeit sondern um einen alltäglichen Vorgang handelt.
KG Berlin, 4.3.2004, Az.: 10 U 76/03

Mittels eines Teleobjektivs gegen den Willen von Teilnehmern einer Firmenfeier hergestellte Fotos verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
LG Berlin, 11.3.2004, Az.: 27 O 45/04

Die Fotoveröffentlichung von Tatzeugen ist unzulässig, auch wenn diese eine relative Personen der Zeitgeschichte sein können. Die Beweislast für eine Einwilligung trägt derjenige, der die Abbildung verbreitet.
LG Münster, 24.3.2004, Az.: 10 O 626/03

Online-Fotoservice: Verletzung des Rechts am eigenen Bild; Veröffentlichung von Fotografien im Internet; Vertrieb von Papierabzügen dieser Bilder; Vorliegen einer Einwilligung; Kindergruppe als Hauptmotiv oder Beiwerk eines Bildes
OLG Frankfurt, 15.06.2004 - Az.: 11 U 5/04

Die ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung in die Verbreitung von Bildnissen einer Person über deren Teilnahme an einer Sportveranstaltung beinhaltet grundsätzlich kein Einverständnis mit der Veröffentlichung der dort entstandenen Fotos in einem anderen Zusammenhang.
BGH, 28.9.2004, Az.: VI ZR 305/03 – Kammergericht

Die ohne Einwilligung vorgenommene Veröffentlichung eines Bildnisses in einer Werbeanzeige kann das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten auch dann verletzen, wenn die Werbeanzeige den Schutz der Meinungs- und Kunstfreiheit genießt.
OLG Hamburg, 9.11.2004, Az.: 7 U 18/04

Die Veröffentlichung eines Bildes einer Person zu einem Bericht über unseriöse Geschäfte einer Modelagentur, mit der die abgebildete Person verbunden war, ist ohne Einwilligung zulässig, weil die Verbreitung (nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) im Informationsinteresse der Öffentlichkeit stand.
LG Frankfurt/M., 10.2.2005, Az.: 2/03 O 444/04

Wer - unter dem Druck einer nicht mehr rückgängig zu machenden Berichterstattung – an die Öffentlichkeit tritt, muss nicht hinnehmen, dass eine zulässige Berichterstattung mit Fotos bebildert wird, die nur unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts zugänglich gemacht werden konnten.
OLG Frankfurt/M., 26.7.2005, Az.: 11 U 12/03

Eine unzulässige Bildveröffentlichung wegen Zeitablaufs liegt vor, wenn an der Veröffentlichung eines älteren Fotos einer abgebildeten Person kein überwiegendes Interesse mehr besteht und dessen erneute Veröffentlichung damit das Persönlichkeitsrecht verletzt.
KG Berlin, 30.8.2005, Az.: 14 U 271/02

Trotz Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verwendung eines technisch manipulierten Fotos einer Person im Rahmen einer satirischen Bilddarstellung hat der Träger des Persönlichkeitsrechts kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er es für sich selbst gerne sehen möchte.
BGH, 8.11.2005, Az.: VI ZR 64/05

Wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Bilder im Internet bestehen Unterlassungs- und Auskunftsansprüche gegen den Betreiber des Homepage-Hostings.
LG Berlin, 10.11.2005, Az.: 27 O 616/05

Das Recht am eigenen Bild ist verletzt, wenn im Rahmen der zulässigen vergleichenden Werbung eine Anzeige des Konkurrenten verwendet wird, aber die Einwilligung von der darin abgebildeten Person nicht eingeholt wurde.
OLG München, 17.11.2005, Az.: 6 U 1547/05

Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat, er könnte identifiziert werden, dabei genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis.
LG Frankfurt/M., 19.1.2006, Az.: 2/03 O 468/05

Die Veröffentlichung von (Film-) Aufnahmen der Wohnanlage, in der ein Prominenter wohnt, stellt keine Rechtsverletzung dar und ist vom Grundrecht der Pressefreiheit umfasst.
OLG Hamburg, 31.1.2006, Az.: 7 U 108/05

Eine ungefragte Nutzung des Bildnisses eines Prominenten für einen sog. „Dummy“, mit dem für eine geplante Zeitung geworben wird, muss dieser nicht dulden und hat einen Anspruch auf Schadenersatz.
LG München I, 22.2.2006, Az.: 21 O 17367/03
OLG München, 6.3.2007, Az.: 18 U 3961/06

Die Außenaufnahme einer relativen Person der Zeitgeschichte in seinen Büroräumen, die durch das Fenster vom Nachbargrundstück aus erfolgt stellt keine Verletzung des persönlichen Lebensbereichs (§201a StGB) dar.
OLG Karlsruhe, 7.4.2006, Az.: 14 U 134/05

Keine Geldentschädigung für Abdruck eines Fotos einer prominenten Frau mit teilweise entblößter Brust, da ihr das Risiko der Entblößung bei dem Oberteil des Abendkleides bewusst war und die Möglichkeit bestand, dass durch die anwesenden Pressefotografen Bilder dieser Szene entstehen würden.
OLG Hamburg, 2.5.2006, Az.: 7 U 19/06

Wer von einem Fernsehkamerateam gefilmt wird und ohne Unwillen zu zeigen an ihn gerichtete Fragen beantwortet, willigt grundsätzlich in die spätere Ausstrahlung ein, es sei denn, die Aufnahmen werden in einem Rahmen gesendet, deren Thematik nicht angemessen und vom Betroffenen nicht erkennbar ist.
OLG Karlsruhe, 26.5.2006, Az.: 14 U 27/05

Über die Festnahme eines Tatverdächtigen darf auch durch die Veröffentlichung eines kontextgerechten Fotos berichtet werden.
KG Berlin, 15.6.2006, Az.: 10 U 184/05

Die Veröffentlichung eines Bildes, das eine Person öffentlichen Interesses in einer privaten Situation an einem Platz unter vielen Menschen zeigt, verletzt nicht die geschützte Privatsphäre. Die Presse trifft (zum Beweis der Situation) eine erweiterte Darlegungslast. Zu berücksichtigen ist, ob die Bildinformation einen Beitrag zur Diskussion von allgemeinem Interesse leistet oder nur Unterhaltungswert hat.
OLG Hamburg, 20.6.2006, Az.: 7 U 9/06

Die Veröffentlichung von Fotos einer relativ bekannten Person, die sie beim Verlassen der Haftanstalt in offenen Vollzug zeigt, ist wegen des Zustandekommens durch Dauerbelagerung von Fotografen unzulässig.
KG Berlin, 30.6.2006, Az.: 9 U 47/06

Aus der Veröffentlichung eines Fotos vom Einkaufsbummel, kann eine Person der Zeitgeschichte nicht generell eine Verbreitung von Bildern aus dem privaten Alltag untersagen. Das Unterlassungsgebot muss an die konkrete Verletzungshandlung anknüpfen.
KG Berlin, 28.7.2006, Az.: 9 U 226/05

Der Abdruck einer Silhouette einer Person kann ein Bildnis i.S.d. §22 KUG sein, da an die Erkennbarkeit nur geringe Anforderungen zu stellen sind.
KG Berlin, 22.8.2006, Az.: 9 W 114/06

Die Bildnisabbildung eines prominenten Politikers im Rahmen einer Werbung, die sich satirisch mit einem aktuellen Tagesereignis auseinandersetzt, ist zulässig.
BGH, 26.10.2006, Az.: I ZR 182/04

Werbung mit verfremdeten Konterfei eines Politikers ohne dessen Zustimmung ist rechtswidrig (Joschka Fischer ./. Axel Springer AG)) - Springer-Verlag muss 200.000 EUR fiktive Lizenzgebühr an Joschka Fischer zahlen
LG Hamburg, 27.10.2006, Az.: 324 O 381/06

Für die Rechtmäßigkeit von Bildnisveröffentlichungen ist als maßgebliches Kriterium die berechtigte Privatheitserwartung zu berücksichtigen.
KG Berlin, 6.11.2006, Az.: 10 U 282/05

Öffentliches Zurschaustellen eines Bildnisses ist unzulässig, auch wenn es nur einen verhältnismäßig kleinen Teil einer Fotografie einnimmt (welches als Fahndungsfoto verwendet wurde).
Verf.GH Berlin, 7.11.2006, Az.: VerfGH 56/05

Die Veröffentlichung eines Fotos des bei einem Unglücksfall verstorbenen Ehemannes, rechtfertigt keine Geldentschädigung.
OLG Hamburg, 13.2.2007, Az.: 7 U 157/06

Wenn bereits das Fertigen von Bildaufnahmen den Betroffenen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt hatte, sind auch Fotos, die den Betroffenen bei der Verhinderung von weiteren Aufnahmen zeigen, für die Berichterstattung unzulässig.
KG Berlin, 2.3.2007, Az.: 9 U 212/06

Die Abbildung einer relativen Person der Zeitgeschichte ist nicht mehr gerechtfertigt, wenn zwischen der Veröffentlichung und dem zeitgeschichtlichen Ereignis drei Jahre liegen.
LG Hamburg, 2.3.2007, Az.: 324 O 604/06

Bildaufnahmen Prominenter zur Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis können nach Abwägung der Grundrechte der Person und den Rechten der Presse zulässig sein.
BGH, 6.3.2007, Az.: VI ZR 51/06

Eine satirische Fotomontage stellt, auch wenn die Betroffene in herabsetzender Weise präsentiert wird, nur ausnahmsweise eine unzulässige Schmähung dar.
Kammergericht Berlin, 15.5.2007, Az.: 9 U 236/06

Bei der Zuordnung einer Person (Politiker) zum Bereich der Zeitgeschichte ist im Zusammenhang mit Fotoveröffentlichungen zwischen dem Schutz der Persönlichkeit sowie Privatsphäre und der Pressefreiheit abzuwägen. Maßgebend ist der Informationswert der Öffentlichkeit.
Kammergericht Berlin, 1.6.2007, Az.: 9 U 239/06

Fotoveröffentlichungen vom Privatleben eines hochrangigen Politikers im Übergang des Rückzugs aus der Politik können ein Berichterstattungsinteresse begründen.
Kammergericht Berlin, 26.6.2007, Az.: 9 U 220/06

Aufnahme eines Prominenten im Urlaub gehört regelmäßig zum geschützten Kernbereich der Privatsphäre und nicht zum Bereich der Zeitgeschichte. Ohne Einwilligung liegt eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vor, entsprechend dem abgestuften Schutzkonzept der §§22, 23 KUG.
BGH, 3.7.2007, Az.: VI ZR 164/06

Bildberichterstattung über die Nebentätigkeit als Pornodarsteller des Lebensgefährten einer prominenten Person, verletzt die Privatsphäre und dient nicht dem Informationsinteresse.
LG Berlin, 4.9.2007, Az.: 27 O 591/07

Eine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt bei einem technisch manipulierten Foto einer Person vor, wenn diese im Rahmen einer satirischen Bilddarstellung manipuliert wurde, aber der Abgebildete zugleich so realitätstreu erscheint, dass der Betrachter irrig annehmen könnte, der Abgebildete sehe tatsächlich so aus.
OLG Hamburg, 30.10.2007, Az.: 7 U 73/01

Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, vom Anlass und vom Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab. Die unberechtigte Verwendung des Abbildes kann schwerwiegend sein, weil der Geschädigte durch die Bildveröffentlichung mit einem Ereignis in Verbindung gebracht wird, mit dem er tatsächlich nichts zu tun hat.
OLG Frankfurt/Main, 13.11.2007, Az.: 11 U 16/07

Veröffentlichung von Bildnissen in privater Atmosphäre kann nicht mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage verboten werden. Die Zulässigkeit kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung des Informationsinteresses, dem Schutz der Privatsphäre und dem Kontext der Berichterstattung abgewogen werden.
BGH, 13.11.2007, Az.: VI ZR 269/06

Die Bildveröffentlichung der Braut eines sehr bekannten Fernsehmoderators ist gemäß §23 Abs. 5 KUG unzulässig, wenn sich die Braut in örtlicher Abgeschiedenheit befindet und die Hochzeitsfeierlichkeit abgesperrt sowie nur für geladene Gäste zugänglich ist.
LG Hamburg, 11.1.2008, Az.: 324 O 126/07

Die unrechtmäßige Bildveröffentlichung einer bekannten Schauspielerin mit ihrem Baby begründet keine Geldentschädigung für das Baby, da es an dessen Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt. Es begründet auch keine Geldentschädigung für die Schauspielerin, da die Klägerin die Geburt ihres Babys selbst der Öffentlichkeit mitgeteilt und Interviews gegeben hat.
LG München I, 7.5.2008, Az.: 9 O 22942/07 und 7.5.2008, Az.: 9 O 23075/07

Im Zusammenhang der Presseberichterstattung über ein bedeutendes politisches Ereignis kann die ohne Einwilligung erfolgte Veröffentlichung von Fotos, die die betroffene Politikerin bei nachfolgender privater Betätigung zeigen, durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt sein.
BGH, 24.6.2008, Az.: VI ZR 156/06

Generelles Verbot der Bildnisveröffentlichung Minderjähriger. Mit Rücksicht auf den umfassenden Schutz von Minderjährigen vor einwilligungslosen Bildveröffentlichungen kommt ein generelles Verbot für Bildnisse in Betracht.
OLG Hamburg, 24.6.2008, Az.: 7 U 38/08

Bildberichterstattung über Vermietung der Ferienvilla einer Prominenten kann zulässig sein, wenn die Bebilderung eines Berichts Anlass für sozialkritische Überlegungen der Leser gibt.
BGH, 1.7.2008, Az.: VI ZR 67/08

Unterlassungsanspruch bezüglich einer erneuten Verbreitung eines Bildnisses; Einschränkung des Unterlassungsanspruchs
OLG Hamburg, 22.07.2008 - Az.: 7 U 21/08

Die Veröffentlichung einer Fotografie von der Hochzeit einer Person von überragender Bekanntheit ist keine rechtswidrige Privatsphärenverletzung, wenn sie sich auf die Wiedergabe der Umstände beschränkt, die von Beobachtern außerhalb der Absperrungen wahrgenommen werden können.
OLG Hamburg, 9.9.2008, Az.: 7 U 13/08

Die Verbreitung eines Bildnisses erfolgt dann nicht dem höheren Interesse der Kunst entsprechend §23 Abs.1 KUG, wenn die Veröffentlichung auch der Befriedigung kommerzieller Interessen dient.
LG Berlin, 18.9.2008, Az.: 27 O 870/07

Die Bebilderung eines Presseartikels über die Erkrankung eines Prominenten mit der Abbildung des Ehepartners ist nicht gerechtfertigt.
BGH 14.10.2008, Az.: VI ZR 260/06

Eine Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines bekannten Filmschauspielers kann auch ohne dessen Einwilligung durch ein Bedürfnis demokratischer Kontrolle der Strafvollstreckungsbehörden gestattet sein
BGH, 28.10.2008, Az.: VI ZR 307/07

Können Fotografien eines im Privateigentum befindlichen Gebäudes nur angefertigt werden, wenn das ebenfalls im Privateigentum befindliche Grundstück betreten wird, steht es dem Eigentümer frei, den Zutritt und das Fotografieren zu verbieten oder unter Bedingungen zu gewähren.
LG Potsdam, 21.11.2008, Az.: 1 O 161/08

Bildagenturen müssen sich vor Vervielfältigung und Verbreitung eines Bildnisses darüber informieren, ob eine Einwilligung erforderlich ist und ob und in welchem Umfang sie erteilt wurde.
OLG Frankfurt/M., 23.12.2008, Az.: 11 U 22/08

Eine rechtswirksame Einwilligung in Filmaufnahmen setzt voraus, dass der aufgenommenen Person bekannt ist, dass er die Aufnahmen und deren Ausstrahlung nicht hinnehmen muss.
OLG München 13.1.2009, Az.: 18 U 4520/08

Private Lebensvorgänge sind auch dann Teil der nach den §§ 22, 23 KUG geschützten Privatsphäre, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiten Öffentlichkeit bekannt sind. Die Selbstdarstellung privater Umstände durch Prominente gibt der presse in der Regel kein Recht, ohne Einwilligung Bilder zu veröffentlichen.
BGH, 17.2.2009, Az.: VI ZR 75/08

Die Veröffentlichung eines Bildnisses aus dem Raum der »örtlichen Abgeschiedenheit« stellt eine besonders schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar.
OLG Köln, 10.3.2009, Az.: 15 U 163/08

Die Veröffentlichung eines Fotos eines informellen Mitarbeiters der DDR-Staatssicherheit ist im Rahmen der historischen Aufarbeitung zulässig, soweit diese Person sprichwörtlich Geschichte machte.
LG München I, 15.4.2009, Az.: 9 O 1277/09
OLG München, 7.7.2009, Az.: 18 W 1391/09

Die Einfügung des Abbildes eines Prominenten in eine Satire-Darstellung der Kreuzigung Christi ist als Meinungsäußerung bis zur Grenze der Schmähkritik hinzunehmen.
LG München I, 16.4.2009, Az.: 9 O 6897/09

Die Veröffentlichung eines Fotos von der Außenansicht des Hauses eines ehemaligen Politikers in der Presse ist nicht stellt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und nicht zu beanstanden.
BGH, 19.5.2009, Az.: VI ZR 160/08

Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ein Presseorgan bzgl. der Verbreitung eines Prominentenfotos abgegeben hat, bewirkt kein generelles Veröffentlichungsverbot des Fotos, da nicht auszuschließen ist, dass das beanstandete Foto in anderem Kontext eine rechtmäßige Verwendung finden könnte.
BGH, 23.6.2009, Az.: VI ZR 232/08

Der Bildbericht über einen seit 15 Jahren nicht mehr aktiven Profifußballspieler wegen des Verdachts einer schweren Vergewaltigung ist rechtmäßig, wenn der Bericht wenige Tage vor der Verurteilung erscheint.
BVerfG, 10.06.2009, Az.: 1 BvR 1107/09

Die Abbildung eines Prominenten (Boris Becker) auf einem Titelbild, das der Verlag nur für die Bewerbung einer neu erscheinende Zeitschrift, aber nicht für die erste Ausgabe verwendet, ist ab dem Zeitpunkt rechtswidrig, wenn das Testexemplar durch die tatsächlich erschienene Ausgabe ersetzt werden kann. Noch keine Entscheidung über Höhe des Zahlungsanspruchs (zuletzt 1,2 Mio €; Zurückverweisung an das OLG)
BGH, 29.10.2009, Az.: I ZR 65/07

Das Bereithalten von Bildberichten über ein Aufsehen erregendes Strafverfahren wegen dem Mord an einem bekannten Schauspieler (Sedlmayr) aus dem Jahr 1992 in einem Onlineportal (www.spiegel.de) ist wegen der geringen Breitenwirkung rechtmäßig. Es besteht keine ewige Prangerwirkung, wenn die Berichte ausdrücklich als Altmeldungen gekennzeichnet werden.
BGH, 09.02.2010 – Az.: VI ZR 243/08

Lizenzgebühr von 2.500 euro pro Person auf Hochzeitsfoto in Zeitung: Unbefugte werbliche Nutzung der Fotos einer privaten Hochzeitsfeier durch den Vermieter der Räumlichkeiten; fiktive Lizenzgebühren; Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten
LG Hamburg, 28.05.2010 - Az.: 324 O 690/09

Unerlaubte Bildnutzung und Verletzung des Persönlichkeitsrechtes rechtfertigen Streitwert von 5.000,00 EUR und 400,00 EUR Schadenersatz
LG Memmingen, 04.05.2011 - Az.: 12 S 796/10

Die "Bild”-Zeitung darf Passfotos von Verstorbenen abbilden / Keine Geldentschädigung für die Eltern
BGH, 20.03.2012 - Az.: VI ZR 123/11

Kunst oder Persönlichkeitsrechtsverletzung? Unterlassungsansprüche eines bekannten Sportlers wegen der Verbreitung eines Bildnisses im Pop-Art-Stil
OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - Az.: I-20 U 190/12

"Doppelgängerwerbung" kann auch bei geringer Ähnlichkeit unzulässig sein
OLG Köln, 06.03.2014 - Az.: 15 U 133/13

Zufälliges Bikinifoto neben Prominenten - Unterlassungsanspruch, aber nicht zwingend Geldentschädigung bei ungewolltem Lichtbild neben einer prominenten Person
OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - Az.: 6 U 55/13

Persönlichkeitsrecht versus Kunstfreiheit: Fotografierte Passantin verklagt Künstler auf Schmerzensgeld; Ist Streetfotografie noch zulässig? Rechtliche Risiken und Rechtsfolgen
LG Berlin, 03.06.2014 - Az.: 27 O 56/14

Hochzeit in der JVA - Berichterstattung darf nicht identifizierend sein
LG Düsseldorf, 30.07.2014 - Az.: 12 O 207/14

Corinna Schumacher contra ZDF und "taz": Ehefrau des verunglückten Ex-Rennfahrers wehrt sich gegen veröffentlichte Fotos
LG Köln, 27.08.2014 - Az.: 28 O 167/14

Unentgeltliche Verwendung von Lichbildaufnahmen - Schätzung der Höhe des Schadens bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild
OLG Köln, 11.08.2015 - Az.: 15 U 26/15

7.000 Euro Schmerzensgeld: Unerlaubte Veröffentlichung von Intimfotos im Internet
OLG Hamm, 20.02.2017 - Az.: 3 U 138/15

Veröffentlichung von Fotos eines Ex-Bundespräsidenten im privaten Bereich
BGH, 06.02.2018 - Az.: VI ZR 76/17

Nacktfotos: 500 EURO Geldentschädigung wegen ungenehmigter Verbreitung per WhatsApp
OLG Oldenburg, 06.04.2018 - Az.: 13 U 70/17

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Lichtbildes von einer mit einem Prominenten verheirateten Person - Vorschriften des KUG gelten im Journalismus auch nach Inkrafttreten der DSGVO
OLG Köln, 08.10.2018 - Az.: 15 U 110/18

Böhmermann vs. Computerbild: Zur Zulässigkeit der Nutzung des Bildnis eines Prominenten ohne dessen Zustimmung in einem auch werblichen Medienbericht
OLG Köln, 21.02.2019 - Az.: 15 U 46/18

Fernsehmoderator erhält 20.000 Euro wegen "Clickbaiting"
OLG Köln, 28.05.2019 - Az.: 15 U 160/18

"Bild am Sonntag" darf Reise-Gewinnspiel nicht mit ehemaligem "Traumschiffkapitän" bebildern
OLG Köln, 10.10.2019 - Az.: 15 U 39/19

Identifizierende Bildberichterstattung über G20-Ausschreitungen in Hamburg "GESUCHT! Wer kennt diese G20-Verbrecher" auf Titelseite einer Zeitung zulässig
BGH, 29.09.2020 - Az.: VI ZR 449/19

Werbeplakat mit Foto von Tina Turner-Double für Show aufgrund Verwendung im Wirkbereich der Kunstfreiheit zur Bewerbung des Werkbereichs zulässig
OLG Köln, 17.12.2020 - Az.: 15 U 37/20

"Clickbaiting" mit Foto eines Prominenten ohne Bezug zum redaktionellen Inhalt stellt Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar - Moderator hat Anspruch auf 20.000 EUR
BGH, 21.01.2021 - Az.: I ZR 120/19

"Traumschiff": Recht einer prominenten Person am eigenen Bild: Bebilderung eines Presseartikels mit einem von einem breiten Publikum als Symbolbild für eine Kreuzfahrt angesehenen Foto - "Urlaubslotto"
BGH, 21.01.2021 - Az.: I ZR 207/19

Fotografieren von Falschparkern und Übermittlung an Ordnungsbehörden durch Privatpersonen nicht datenschutzwidrig - berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs 1 lit. f DSGVO
VG Ansbach, 02.11.2022 - Az.: AN 14 K 22.00468

Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über einen Bundespolizisten
BGH, 08.11.2022 - Az.: VI ZR 1319/20

Einwilligung in Verbreitung von Fußballbildern als Klubspieler umfasst auch Bilder als Nationalspieler
OLG Frankfurt, 29.11.2022, Az.: 16 W 52/22

 

Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Die Frage, ob die Veröffentlichung des Bildes eines Schauspielers auf der Titelseite einer Kundenzeitschrift für Werbezwecke eingesetzt wurde, ist grundsätzlich der Entscheidung den zuständigen Zivilgerichten vorbehalten.
Bundesverfassungsgericht, 15.12.1999, Az.: 1 BvR 1082/95

Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil, demzufolge unter Berücksichtigung der körperlichen Unversehrtheit eine Veröffentlichung der Personenabbildung entgegenstehen kann, nicht zur Entscheidung angenommen.
Bundesverfassungsgericht, 31.3.2000, Az.: 1 BvR 2223/96

Verfassungsbeschwerde gegen Urteile, demnach ein Presseorgan zur Unterlassung der Veröffentlichung von Fotos mit Kindern bekannter Eltern verpflichtet wurde, nicht zur Entscheidung angenommen.
Bundesverfassungsgericht, 31.3.2000, Az.: 1 BvR 1454/97

Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidung, demzufolge die Veröffentlichung eines Fotos einer Person von einem Sturz in einer Badeanstalt nicht rechtswidrig war, erfolglos.
Bundesverfassungsgericht, 13.4.2000, Az.: 1 BvR 2080/98

Bildberichterstattung und Persönlichkeitsschutz; Kein Verfassungsverstoß durch Veröffentlichung der Abbildung einer Begleitperson einer absoluten Person der Zeitgeschichte, die nicht von der Begleitperson selbst stammt, aber ein sog. klassisches Porträtfoto darstellt.
BverfG, 26.4.2001, Az.: 1 BvR 758/97 - 1857/98 - 1918/98 - 2109/99 - 182/00

Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
BverfG, 14.2.2005, Az.: 1 BvR 240/04

Das Verbot der Veröffentlichung von Luftbildern der Wohnhäuser prominenter Persönlichkeiten begründet kein Verfassungsverstoß.
BverfG, 2.5.2006, Az.: 1 BvR 507/01

Gegen den Schadensersatz wegen Verletzung des postmortalen Rechts am eigenen Bild bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
BverfG, 22.8.2006, Az.: 1 BvR 1168/04

Bildberichterstattung über prominente ist zulässig, wenn dies der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dient, aber auch der Kontext berücksichtigt wird.
BverfG, 26.2.2008, Az.: 1 BvR 1602/07

Die Bildberichterstattung, die den Angeklagten einer besonders schweren Tat im Gerichtssaal zeigt, kann die Gefahr begründen, dass der Angeklagte eine Stigmatisierung erfährt, die ein Freispruch möglicherweise nicht mehr zu beseitigen vermag. Sitzungspolizeiliche Anonymisierungsanordnungen (verpixelte Bildaufnahmen) können geboten sein.
BverfG, 27.11.2008, Az.: 1 BvQ 46/08

Für die fiktive Lizenzgebühr im Falle der Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist als Maßstab der mediale Vermarktungsumfang zu berücksichtigen. Bekanntheit und Werbewert eines Prominenten können bei der Bemessung der Lizenzgebühr berücksichtigt werden. Der durch die widerrechtliche Verwertung eines Fotos für einen Werbeprospekt erzielte wirtschaftliche Erfolg bleibt bei der Ermittlung der Lizenzgebühr unberücksichtigt.
BverfG, 5.3.2009, Az.: 1 BvR 127/09

 

15. Rechte Dritter

Nicht genehmigte Verwendung eines Kunstwerkes in einem Foto unzulässig.
Landgericht München I, 26.1.1994, Az.: 21 O 5464/93

Foto-Verwertung von nicht-bleibenden Werken an öffentlichen Plätzen unzulässig (Verhüllter Reichstag).
KG Berlin, 31.5.1996, Az.: 5 U 889/96
BGH, 24.1.2002, Az.: I ZR 102/99

Das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk (Hundertwasser-Haus) durch Lichtbild zu vervielfältigen, umfasst nur Fotografien, die von einem für das Publikum allgemein zugänglichen Ort aus aufgenommen worden sind.
BGH, 5.6.2003, Az.: I ZR 192/00

Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen der Häuser und Grundstücke der Fernsehjournalistinnen Christiansen/Gundlach auf Mallorca sind zulässig, auch wenn dadurch deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung geringfügig beeinträchtigt werde. Der Eingriff ist durch das Grundrecht der Pressefreiheit gedeckt zumal die Domizile der Journalistinnen durch Vorveröffentlichungen schon bekannt waren.
BGH, 9.12.2003, Az.: VI ZR 373/02 u. 404/02

Die Überlassung von Bildern durch eine Bildagentur an einen Kunden ermöglicht beim Umfang der Rechtezusicherung keine völlig freie Nutzung, wenn die Bilder ausdrücklich mit dem Vorbehalt und der Notwendigkeit der Beachtung von Drittrechten zugänglich gemacht werden.
LG München I, 14.10.2004, Az.: 4 HK O 12461/04

Die Auslegung des §59 im deutschen UrhG und die des § 54 im österreichischen UrhG führen dazu, dass die Darstellung des Hundertwasser-Hauses in Österreich bedenkenfrei vertrieben werden kann, die aus Österreich in die Bundesrepublik Deutschland eingeführten Vervielfältigungsstücke dagegen nicht.
OLG München, 16.6.2005, Az.: 6 U 5629/99

Das Ausstellen von Fotografien über ein 20minütiges Kunsthappening verletzt die Urheberrechte des Künstlers (Joseph-Beuys) in Form einer Bearbeitung.
LG Düsseldorf, 15.05.2009 - Az.: 12 O 191/09

Zulässigkeit der fotographischen Wiedergabe eines an einem öffentlichen Ort installierten Kunstwerks
OLG Köln, 09.03.2012 - Az.: I-6 U 193/11

Möbelkatalog - Urheberrechtsverletzung durch Fotografie eines Gemäldes zusammen mit zum Verkauf stehenden Möbeln.
BGH, 17.11.2014 - Az.: I ZR 177/13

 

16. Unbefugte Fotonutzung / unbefugte Weitergabe / Verletzerzuschlag

Anspruch auf Unterlassung von Werbung unter Benutzung von Abbildungen oder Kennzeichen einer Automarke ("Rolls-Royce") - Fehlende warenzeichenmäßige Nutzung der Kühlerpartieelemente eines Rolls-Royce bei blickfangartig herausgestellter Wiskey-Marke ("Jim Beam").
BGH, 09.12.1982 - Az.: I ZR 133/80

Weiterübertragung eines zur einmaligen Verwendung erhaltenen Nutzungsrechts an einen Dritten für eine andere Verwendung, ist unzulässig.
OLG Hamburg, Az.: 3 U 79/86

"Zwangslizenz" für unerlaubt veröffentlichte Fotos -
100%iger Honoraraufschlag - für angemessen erklärt.
LG Hamburg, 20.11.1987, Az.: 74 O 68/87

Unberechtigte Herstellung von Duplikaten zum eigenen privaten Gebrauch nicht erlaubt. Das Gericht verurteilte den Verletzer zu 500,- DM pro Dia mit der Begründung: Eine Person, die ein geschütztes Werkstück widerrechtlich an sich gebracht habe, könne nicht das Recht in Anspruch nehmen, "zur Erinnerung" an sein rechtswidriges Tun ein Vervielfältigungsstück herzustellen.
KG Berlin, 5.3.1991, Az.: 5 U 4433/91

Verletzerzuschlag - 100% auf das Grundhonorar
Das Gericht hatte dem Kläger zum Ausgleich des Verletzervorteils diesen Zuschlag gewährt, weil die Beklagte sich die Fotos im Wege der "Selbstbedienung" verschafft hatte.
LG Düsseldorf, 14.7.1992, Az.: 12 O 353/91

Schadenersatz wg. unbefugten Abdrucks zugebilligt.
LG München, 27.7.1994, Az.: 21 O 22343/93

Bei einer zweiten Nutzung ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Urheber entsteht erneuter Vergütungsanspruch.
OLG Hamburg, Az.: 3 U 238/94

Schadenersatz (31.000,- DM) wg. unbefugter Nutzung eines Fotos für ein Werbeprospekt zugesprochen.
LG Mannheim Gz: 7 0 229/94;
Berufung OLG Karlsruhe 26.4.1995 Az.: 6 U 269/94

Anspruch auf Vernichtung unbefugt hergestellter Vervielfältigungsstücke.
OLG Düsseldorf, Az.: 20 U 115/95

Fünffaches Honorar bei nicht genehmigter Nutzung eines Fotos (aufgrund verbindlicher AGB).
OLG Frankfurt, 28.1.1997, Az.: 11 U 49/96 (I/1)

Gewerbliche Verbreitung eines Fotos von einer an einem öffentlichen Platz befindlichen und unbefugt entstellten Skulptur, als Postkarte, ist unzulässig.
LG Mannheim, 14.2.1997, Az.: 7 S 4/96

Fünffaches Honorar bei nicht genehmigter Nutzung eines Fotos
(aufgrund verbindlicher AGB).
OLG Celle, 14.5.1997, Az.: 13 U 81/96 + 13 U 139/96

Schadenersatz (30.000 DM) für unbefugt auf CD-ROM übernommenes und vertriebenes Foto zugesprochen.
LG Düsseldorf, 3.9.1997, Az.: 12 O 166/97

Verletzer eines fremden Urheberrechts hat unverzüglich Auskunft über die Herkunft zu erteilen.
OLG Hamburg, Az.: 3 U 88/98

Schadensersatz wegen unberechtigter Nutzung von Fotos im Internet und einem Kalender zugesprochen.
LG München I, 1.12.1999, Az.: 21 O 811/99

Eine Verletzung des Geschmacksmuster- oder Markenrechts führt nicht dazu, dass die Fotografie von einem Zug durch das Bahnunternehmen ohne die Zustimmung des Urhebers verwendet werden darf.
LG Frankfurt, 26.1.2000, Az.: 2/6 S 11/99

100% Aufschlag für Verletzervorteil (Selbstbedienung).
AG Bochum, 11.4.2000, Az.: 65 C 585/99

Das Bundesverfassungsgericht stimmte einer Verfassungsbeschwerde zu, weil das OLG unter Verletzung des Art.103 I GG und Art.14 I GG die Klage auf Zahlung einer Lizenzgebühr (für die unerlaubte Verwendung einer Fotografie auf Zündholzbriefchen) der Höhe nach abgewiesen hat ohne wegen der angemessenen Lizenz Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu erheben sowie zudem zu Lasten des Berechtigten berücksichtigt hat, dass der Verpflichtete mit der rechtswidrigen Verwertung nur einen geringen Umsatz erzielt hat.
BVerfG, 25.10.2002, Az.: 1BvR 2116/01

Vorlagefragen in einem Rechtsstreit zwischen dem Inhaber einer Marke für Kleidungsarten und einem Vertreiber von Sportkleidung über die Vermarktung von Sportkleidung durch letzteren wegen angeblicher Verwechslungsgefahr hinsichtlich der verwendeten Marke;
EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

Umfang der Rechtezusicherung durch Bildagentur: „Eine Bildagentur, die einem Kunden Bildmaterial (zur Gestaltung eines Prospekts) überlässt, kann in einem sog. Lizenzvertrag wirksam vereinbaren, dass der Kunde die Bilder zwar frei und unbegrenzt vertragsgemäß verwenden kann, nicht aber, dass die Bildagentur diese Nutzung von allen denkbaren Rechten Dritter (hier: Geschmacksmusterrechte) freigestellt gewährt“
LG München I, Urteil v. 14.10.2004, Az.: 4 HK O 12461/04

"Lila-Postkarte"; Markenmäßiger Gebrauch durch humorvolle Wiedergabe auf einer Postkarte
BGH, 03.02.2005, Az.: I ZR 159/02

Der Betreiber einer Suchmaschine kann nicht in Haftung für die Darstellung von Thumbnail-Bildern genommen werden, weil diese durch die Verwendung von automatisierten Crawlern in einem Suchindex zeitlich begrenzt gespeichert werden und damit die Bilder über die Suchmaschine noch sichtbar sein können, obwohl sie von der eigentlichen Internetseite bereits gelöscht wurden.
AG Bielefeld, 18.2.2005, Az.: 42 C 767/04

Der Schadensersatz für unzulässig im Internet öffentlich zugänglich gemachte Fotos bemisst sich nach der Lizenzanalogie, bei der auch ein degressiver Rabatt zu berücksichtigen ist, einschließlich einem Verletzerzuschlag für die fehlende Urhebernennung zuzüglich der aufgewendeten Abmahnkosten.
AG Hamburg, 28.3.2006, Az.: 36A C 181/05

Wird über das Vermögen eines Fotografen das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt sein wegen der Verletzung seiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Fotos geltend gemachter Unterlassungsanspruch nicht in die Insolvenzmasse.
LG Köln, 9.4.2008, Az.: 28 O 690/07

Hält ein Suchmaschinenbetreiber urheberrechtlich geschützte Werke als Thumbnails in den Ergebnislisten einer Bildsuche bereit, stellt dies eine urheberechtlich relevante Nutzung dar und verletzt das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß §19a UrhG.
LG Hamburg, 26.9.2008, Az.: 308 O 42/06

Bei der Berechnung des Schadens wegen Verletzung des Urheberrechts kann zur Ermittlung der angemessenen Vergütung auf eine frühere Vereinbarung zwischen den Parteien über die Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts zurückgegriffen werden, vorausgesetzt die damalige Lizenzgebühr entsprach dem objektiven Wert der Nutzungsberechtigung.
BGH, 2.10.2008, Az.: I ZR 6/06

Die Aufmerksamkeit eines Fotos unter einer URL stellt auch ohne Verlinkung von Hauptseiten eines Internetauftritts eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne §19a UrhG dar.
LG Hamburg, 7.11.2008, Az.: 308 O 101/08

Als angemessener Schadenersatz im Sinne §97 Abs.2 UrhG wegen ungenehmigter Fotonutzung in einer Internetauktion gilt eine Lizenzgebühr (hier 40,- Euro), die zwischen einem vernünftigen Lizenzgeber und Lizenznehmer zur Nutzungsrechtseinräumung vereinbart worden wäre. Die zu zahlende Lizenz entspricht damit der angemessenen Vergütung gemäß §32 UrhG.
OLG Brandenburg, 3.2.2009, Az.: 6 U 58/08

Wird in ein Internetforum von einem Nutzer ein Foto eingestellt durch das die Rechte eines Dritten verletzt werden und entfernt der Forenbetreiber das Foto unverzüglich, so haftet der Forenbetreiber auf Unterlassung und Schadensersatz, soweit es sich um eine erstmalige rechtsverletzende Bildveröffentlichung handelt und keine weitere erfolgt. Der Forenbetreiber ist nicht von vornherein verpflichtet technische Vorkehrungen zu treffen, die die Möglichkeit unterbinden, Bilder in die Forenbeiträge einzustellen.
OLG Hamburg, 4.2.2009, Az.: 5 U 180/07

Vorlage von Negativen kann als Nachweis der Urheberschaft für ein Foto dienen - Fotograf steht Anspruch auf Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu
AG Düsseldorf, 18.08.2009 - Az.: 57 C 14613/08

Der Betreiber eines Internetportals für Rezepte, haftet für die von Dritten eingestellten Inhalte (Rezepte mit Fotografien), wenn er diese vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie sich damit zu eigen macht. Letzteres liegt vor, wenn der Portalbetreiber sich umfassende Nutzungsrechte an den fremden Inhalten einräumen lässt und Dritten zur kommerziellen Nutzung anbietet.
BGH, 12.11.2009 – „marions-kochbuch.de“, Az.: I ZR 166/07

ICE - Innere Verbindung zwischen dem wiedergegebenen Muster und den eigenen Gedanken des Zitierenden als Wiedergabe zum Zwecke der Zitierung i.S.d. § 40 Nr. 3 GeschmMG
BGH, 07.04.2011, Az.: I ZR 56/09

Markenrechtsverletzung: Verwendung der bekannten Wort-/Bildmarke eines Automobilherstellers in der Werbung einer Autoreparaturwerkstatt - GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE
BGH, 14.04.2011, Az.: I ZR 33/10

Schutz einer Gemeinschaftsbildmarke für Möbel: Markenmäßige Verwendung eines gemeinfrei gewordenen Kunstwerks; Verkehrsverständnis bei markenmäßiger Verwendung eines Bildmotivs – Medusa
BGH, 24.11.2011, Az.: I ZR 175/09

Beginn der Verjährung für Schadensersatzansprüche bei einem unbefugten öffentlichen Zugänglichmachen von Fotografien im Internet
BGH, 15.01.2015 - Az.: I ZR 148/13

Urheberrechtsverletzung: Bemessung des Schadensersatzes bei unzulässiger Nutzung von Babybildern; Abschlag von der Lizenzgebühr bei bloßer Vervielfältigungshandlung
OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17

Zum Schadensersatz für ein Foto, das selbst rechtswidrig erstellt wurde / Fiktiver Lizenzschaden
LG Köln, 01.07.2021 - Az.: 14 O 15/20

Übernahme eines Fotos auf Facebook-Account einer Partei verletzt Rechte des Fotografen
LG München I, 20.06.2022 - Az.: 42 S 231/21

Bloße Erreichbarkeit einer URL reicht für Urheberrechtsverletzung weiterhin in bestimmten Fällen aus
LG Köln, 24.11.2022, Az.: 14 O 404/21

 

17. Urheberschutz von Fotos

Es besteht keine Pflicht auch die Foto-Negative (neben den Abzügen) an den Kunden herauszugeben.
LG Hannover, 30.6.1988, Az.: 16 S 97/88

Ein Maler verletzt keine Rechte an einem Lichtbildwerk, wenn er daraus in seinem eigenen Werk eine Figur verwendet, die aber keine Merkmale mehr enthält, die den Werkcharakter des Lichtbildes ausmachen.
OLG Hamburg, 12.10.1995, Az.: 3 U 140/95

Wann sind Fotografien von Werken der Bildenden Kunst Lichtbildwerke.
OLG Düsseldorf, 13.2.1996, Az.: 20 U 115/95

Werbefotos genießen als Lichtbilder urheberrechtlichen Leistungsschutz.
BGH, Az.: I ZR 55/97

Abgrenzung von Lichtbildwerken und Lichtbildern als Dokumente der Zeitgeschichte und deren Schutzfristen.
OLG Hamburg, 5.11.1998, Az.: 3 U 175/98

Verwendung unveröffentlichter Werke in gerichtlichen Verfahren erlaubt.
OLG Frankfurt, 20.4.1999, Az.: 11 U 38/98

Anforderungen an den Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern in Werbeanzeigen.
BGH, 3.11.1999, Az.: I ZR 55/97

Doppelschöpfung kann vorliegen, wenn sich die Übereinstimmungen auf die Proportionen beschränken und die übereinstimmende grafische Gestaltung nahe liegend ist, sofern nicht die ursprüngliche Gestaltung bei der „Doppelschöpfung“ bekannt war.
KG Berlin, 26.9.00, Az.: 5 U 4831/00

Digitalfotos sind urheberrechtlich geschützt, da sie sich nach dem Kriterium der Wahrnehmbarkeit nicht von chemischen Fotos unterscheiden, die nach der Aufnahme ebenso nicht unmittelbar sichtbar sind.
LG Hamburg, 4.4.2003, Az.: 308 O 515/02

Wiederaufleben des urheberrechtlichen Schutzes für ein Lichtbildwerk (aus dem Jahre 1941) nach § 137 f Abs. 2 UrhG tritt ein, auch wenn der Schutz zunächst abgelaufen ist, weil durch diese Vorschrift mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zum 1.7.1995 Werke zu diesem Stichtag in anderen EU-Mitgliedsländern (Italien) noch geschützt waren.
OLG Hamburg, 3.3.2004, Az.: 5 U 159/03

Die Übernahme sämtlicher das Bild prägende Gestaltungselemente stellt eine unfreie Bearbeitung eines Lichtbildwerkes (§23 UrhG) dar. Eine Doppelschöpfung ist auszuschließen, wenn die Fotografie eine weite Verbreitung gefunden hat und von einer berufsüblichen Kenntnisnahme von Arbeiten von Berufskollegen angenommen werden kann.
LG Mannheim, 14.7.2006, Az.: 7 S 2/03

Die unberechtigte Veränderung eines Lichtbildwerkes stellt einen Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht des Urhebers dar.
LG Hamburg, 16.5.2007, Az.: 308 O 460/06

Fotos als Thumbnails in der Trefferliste einer Suchmaschine sind Umgestaltungen des Originalwerks im Sinne von §23 UrhG und sind weder als Katalogbild (§58 UrhG) noch als Zitat (§51/1 UrhG) zulässig.
OLG Thüringen, 27.2.2008, Az.: 2 U 319/07

Metadaten einer Fotodatei lassen aufgrund ihrer Manipulierbarkeit keine Rückschlüsse auf die Wahrheit der Informationen zu. so dass sie als Beweis des ersten Anscheins der Urheberschaft ungeeignet sind. Kann ein Fotograf eine zusammenhängende Fotoserie im Prozess vorlegen, spricht der Anschein dafür, dass sämtliche Fotos der Serie von ihm stammen.
LG München I, 21.5.2008, Az.: 21 O 10753/07

Eine rechtsverletzende Übernahme eines Motivs kommt dann in Betracht, wenn der Fotograf das Motiv selbst in einer urheberrechtlichen Schutz begründenden besonderen Weise arrangiert hat und dieses Arrangement mit seinen prägenden schutzbegründenden Gestaltungselementen nachgestellt worden ist, mit der Folge, dass der künstlerische Gehalt des nachgemachten Fotos mit dem der Vorlage übereinstimmt.
LG Hamburg, 14.11.2008, Az.: 308 O 114/08

Die Einzelbilder eines Films werden wie Lichtbilder gemäß § 72 UrhG geschützt. Das Einstellen der Bilder in ein Online-Archiv verstößt gegen die Rechte des Kameramannes bzw. des berechtigten Filmherstellers, wenn die Lichtbilder weder im Rahmen der Auswertung des Filmwerkes noch in Form eines Films genutzt werden. (LG sprach 71.160,00 € wegen 593 archivierter Bilder zu; Zurückverweisung an OLG wegen Rechteeinräumung).
BGH, 19.11.2009, Az.: I ZR 128/07

Bilder in programmbegleitendem Material (EPG), das Fernsehsender zur Bewerbung ihrer Sendungen ausgeben, werden zumindest durch § 72 UrhG geschützt. Die Nutzung ist nicht zulässig nach § 50 UrhG, weil das zukünftige Fernsehprogramm nicht Tagesereignis ist und die vorherige Einholung einer Zustimmung per Rahmenlizenzvertrag zumutbar ist.
OLG Dresden, 15.12.2009 – Az.: 14 U 818/09

Bearbeitung und Löschung von Foto-Metadaten als Urheberrechtsverletzung
OLG Köln, 20.01.2017 - Az.: I-6 U 105/16

Fehlender Inlandsbezug bei ausländischer Domain und überwiegend fremdsprachigen Inhalten
LG Hamburg, 16.09.2022 - Az.: 310 O 442/20

Entfernung von Metadaten
OLG Köln, 02.06.2023, Az.: 6 U 17/23

 

18. Urhebervermerk / Schadensersatz für unterlassene Urhebernennung

100%iger Honorarzuschlag zuerkannt.
LG Hamburg, 20.11.1987, Az.: 74 O 68/87

100%iger Honorarzuschlag zugesprochen.
AG Hamburg, 30.8. 1988, Az.: 36 C 860/87

100%iger Honoraraufschlag zulässig,
LG Berlin, 14.11.1989, Az.: 16 O 563/88

100% Honorar-Zuschlag bei unterlassenem Urhebervermerk zuerkannt, u.a. begründet wg. entgangenem Werbeeffekt für den Fotografen.
LG München 1, 23.4.1991, Az.: 21 O 6247/89

Nicht eindeutig zuordnungsfähiger Urhebervermerk, 100%iger Honoraraufschlag.
LG München I, 5.3.1993, Az.: 21 O 7688/92

Entfernung eines Urhebervermerks ist urheberrechtswidrig und wettbewerbswidrig.
OLG Stuttgart Az.: 2 U 208/94

Forderung auf Namensnennung bei Veröffentlichung von Bildern im Internet ist berechtigt. Ein 100%-iger Honoraraufschlg für die unterlassene Namensnennung ist gerechtfertigt.
OLG Köln, 3.2003

Enthalten CD’s, auf denen sich Bilddaten befinden eine Textdatei mit Hinweisen auf den Hersteller der Bilder, ist das eine übliche Weise der Bezeichnung als Urheber oder Lichtbildner im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG.
LG Kiel, 2.11.2004, Az.: 16 O 112/03

Das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung lässt es nicht zu, dieses unbeschränkte Recht aufgrund einer angeblichen Branchenübung von vornherein entfallen zu lassen.
AG Frankfurt/M., 17.3.2006, Az.: 31 C 2689/05-16

Das Landgericht Köln verlangt in seinem Urteil vom 30.01.2014 beim Bezug von Bildern über Pixelio, die Fotografen per Wasserzeichen zu nennen.
LG Köln, 30.01.2014, Az.: Az. 14 O 427/13

OLG Köln: Pixelio-Urteil des LG Köln ist nicht haltbar.
Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 15.08.2014

Motorradteile: Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung bei rechtsverletzender Dauerhandlung; Herausgabe der erlangten Gebrauchsvorteile nach Verjährungseintritt; materieller und immaterieller Schaden wegen Verletzung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft
BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

Kein Schadensersatz wegen fehlendem Urheberhinweis bei "kostenlosen" Bildern
OLG Köln, 13.04.2018, Az.: 6 U 131/17

Möglichkeit des konkludenten Verzichts auf das Urheberrecht des Vermarkters der von ihm erstellten Fotografien bei Vertragsschluss mit einem Kunden; Besonderheiten der Vermarktung von Werken auf einem Microstock-Portal
BGH, 15.06.2023, Az.: I ZR 179/22

 

19. Verantwortung der Bildnutzer

Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch Bildbegleittexte Journalist zu Schmerzensgeld verurteilt.
OLG Hamburg,19.7.90, Az.: 3 U 203/89

Schadensersatzpflicht des Herausgebers eine Zeitschrift wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung eines bebilderten Artikels mit einer unwahren Aussage.
OLG Köln, 9.4.1991, Az.: 15 U 166/90

Sorgfaltspflicht bei Fotoveröffentlichung ohne Einwilligung des Abgebildeten.
BGH, 14.4.1992, Az.: VI ZR 285/91

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs wegen Persönlichkeitsverletzung durch Abbildung einer Person in Handschellen, kommt es darauf an, ob das Presseorgan die Warnfunktion der Presse ausübt oder die Veröffentlichung nur dem Zweck der Auflagensteigerung dient.
OLG Frankfurt/M., 18.2.1993, Az.: 6 U 12/92

Bilder von beteiligten Personen darf die Presse im Rahmen der Berichterstattung über ein Ereignis, nicht aber ausufernd, Gebrauch machen.
LG Hamburg, 19.2.1999, Az.: 324 O 521/98 – nicht rechtskräftig

Wer fremdes Bildmaterial (Geistesgut) benutzen will, muss dessen Legitimation sorgfältig prüfen - Sorgfaltspflicht.
AG Kaiserslautern Az.: 3 C 445/99

Eine als Satire gemeinte Fotomontage findet auch unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit dort ihre Grenzen, in dem die Menschenwürde und das Grundrecht auf freie Entfaltung berührt werden.
LG Berlin, 28.8.2001, Az.: 27 O 375/01

Durch eine Fotomontage – Kopf auf fremdem Körper und unvorteilhaft verzerrte Gesichtszüge – hervorgerufene Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte müssen im Rahmen der satirischen Darstellung gemäß Art. 5 Abs.1 Satz 1 des Grundgesetzes hingenommen werden.
BGH, 30.9.2003, Az.: VI ZR 89/02

Gegendarstellungsanspruch besteht auch gegenüber bildlicher Darstellung, sofern darin Tatsachenbehauptungen enthalten sind, d.h. die Gestaltung (Montage) eine konkludente Behauptung ergibt, das wiedergegebene Bild stelle ein tatsächliches Geschehen dar. Die ungekennzeichnete Verbreitung von Fotomontagen und verfälschten Bildern ist mit dem Grundsatz einer der Wahrheit verpflichteten Presse nur schwer vereinbar. Montagen müssen als solche gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung im Inhaltsverzeichnis, die der Fotomontage nicht eindeutig zugeordnet ist, ist nicht ausreichend.
LG München I, 7.5.2003, Az.: 9 O 5693/03

Verwendung einer Fotografie eines prominenten Politikers für eine Unternehmenswerbung stellt eine gravierende Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar und rechtfertigt eine Schadenslizenz.
LG Hamburg, 9.1.2004, Az.: 324 O 554/03

Wiedergabe einer Anzeige mit dem Foto eines Prominenten ist im Rahmen der vergleichenden Werbung im Sinne des Informationsinteresses zulässig.
LG Frankenthal, 20.1.2004, Az.: 6 O 493/03

Wiedergabe einer Anzeige mit dem Foto eines Prominenten ist im Rahmen der vergleichenden Werbung durch ein Konkurrenzunternehmen nicht zulässig, weil sie dem alleinigen Geschäftsinteresse dient.
LG München I, 28.1.2004, Az.: 21 O 23156/03

Bei nicht schuldhafter Bildveröffentlichung besteht ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz, wenn keine Anhaltspunkte bestehen, dass eine Aufnahme rechtswidrig gewesen ist.
LG Duisburg, 20.2.2004, Az.: 3 O 377/03

Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson zur Illustrierung eines Artikels, der keine Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis darstellt, ist ohne deren Einwilligung unzulässig.
BGH, 9.3.2004, Az.: VI ZR 217/03 – Kammergericht

Eine Fotoagentur, die einem Zeitungsverlag ein Personenbild zu Berichterstattungszwecken zu Verfügung stellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vor der Weitergabe des Fotos die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung gemäß §§22, 23 KUG zu prüfen.
LG Hamburg, 20.4.2007, Az.: 324 O 859/06

Ist das Gericht zuständig, an dessen Ort ein persönlichkeitsverletzender Online-Artikel aus Österreich abgerufen werden kann oder ist ein Inlandbezug erforderlich? Nach welchen Kriterien bestimmt sich dieser Bezug?
BGH, 10.11.2009 – Az.: VI ZR 217/08

Ein ausländischer Zeitungsverlag haftet auch in Deutschland, wenn der Bericht einen deutlichen Inlandsbezug aufweist (angebliche Verbindung zur russischen Mafia; sein in Deutschland gelegenes Unternehmen angeblich Teil eines kriminellen Netzwerkes) und eine Kenntnisnahme im Inland nahe liegt („New York Times“ als international anerkanntes Presserzeugnis; Deutschland als „country of residence“, 14.484 Internetnutzer in Deutschland nutzten das Online-Portal des Verlags).
BGH, 02.03.2010, Az.: VI ZR 23/09

"Öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG erfasst grundsätzlich das Einstellen einer Fotografie auf eine Schul-Website ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers
EuGH, 07.08.2018 - Az.: C-161/17 Land Nordrhein-Westfalen / Dirk Renckhoff

Bericht "Ebola Panne in NRW?": Kein Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten durch Übermittlung unverpixelter Bildaufnahmen an eine Presseredaktion
BVerfG, 23.06.2020 - Az.: 1 BvR 1716/17

 

20. Verwendung von fremden Bildern / Bildzitat

Das Abmalen eines wesentlichen Ausschnittes eines Fotos stellte eine Zustimmungsbedürftige Vervielfältigung und abhängige Bearbeitung dar.
LG München I, 29.11..1985, Az.: 21 O 17164/85

Benutzung einer Fotografie als Vorlage für eine Illustration unzulässig, wenn das Foto in allen wesentlichen Details zum Gegenstand einer anders gearteten Nachbildung übernommen wird.
LG Hamburg, 12.6.1992, Az.: 324 O 697/91

Verwendung eines Kunstwerkes in einem Foto ist weder als "freie Benutzung" noch als "Zitat" zulässig ohne den Urheber um Genehmigung gefragt zu haben.
LG München I, 26.1.1994, Az.: 21 O 5464/93

Bildzitat im eng begrenzten Rahmen der Katalogbildfreiheit zulässig.
BGH, 30.6.1994, Az.: I ZR 32/92

Das Zitatrecht deckt nur einen Zitatumfang, der zur Erreichung des Zitatzweckes geboten bzw. erforderlich ist.
LG München I, 27.7.94, Az.: 21 O 22343/93

Das Zitatrecht besteht nur dann, wenn das Zitat in einem selbständigen Werk verwendet wird und der Zitatzweck diese Verwendung gebietet. Ein selbständiges Werk liegt nicht vor, wenn ohne das übernommene Bild nur ein semantisch leerer Rumpf verbleibt, dem keinerlei Aussagegehalt beigemessen werden kann.
LG München I, 25.4.2002, Az.: 7 O 16110/01

"The Real Badman & Robben"-Karikatur: Schaffung eines Werkes durch Verweben vorbekannter Comicfiguren mit vorbekannten Fussballspielerfiguren
LG München I, 09.09.2020 - Az.: 21 O 15821/19