Missbrauch von Marktmacht: CEPIC begrüßt Wettbewerbsbeschwerde der EU-Kommission gegen Google

Die CEPIC, europäischer Dachverband der Bildagenturen, wertet die Übermittlung einer formellen EU-Wettbewerbsbeschwerde an den US-Konzern Google als positivies Signal.

cepic_logoAm Mittwoch (15.4.2015) hatte die Europäische Kommission ihre kartellrechtlichen Beschwerdepunkte in einer offiziellen Mitteilung an den Suchmaschinenbetreiber gerichtet. Darin wirft die EU-Behörde Google vor, seine beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum missbräuchlich auszunutzen, ,,indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt''.

In seinem Memo 15-4781 weist die Kommission zudem aber auch darauf hin, dass ihre Entscheidung nicht die bereits laufenden formalen Untersuchungen unter EU-Kartellrecht beeinflusst, darunter auch die CEPIC-Beschwerde gegen das Kopieren fremder Inhalte wie Bilder.

Die CEPIC sieht die nun übermittelten Beschwerdepunkte als einen ersten Schritt in die richtige Richtung: ein gesunder Wettbewerb sei der Schlüssel für einen erfolgreichen Online-Marktplatz, so der Verband.

Die europäische Bildindustrie verfolge mit großem Interesse den nächsten Schritt der Europäischen Kommission und bleibt weiter optimistisch, dass ihre Bedenken gegen Google politisch wahrgenommen und adressiert werden. Weiterlesen

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