LG Köln: BILDHONORARE können als Anhaltspunkt für Schätzung dienen

Das Landgericht Köln hat sich im Rahmen einer Entscheidung vom 3. März 2022 (Az. 14 O 139/21) zur öffentlichen Zugänglichmachung von Lichtbildwerken auf Pinterest auch zur Anwendbarkeit der mfm-BILDHONORARE geäußert. Im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO sei es angemessen, die BILDHONOARE zumindest als Anhaltspunkt heranzuziehen, so das Gericht.

Hierbei komme es nicht entscheidend darauf an, ob wirklich gewerblich gehandelt wurde. Zwar sei es richtig, dass die mfm grundsätzlich den gewerblichen Lizenznehmer adressiere. Dies entwerte die Honorarübersicht jedoch nicht grundlegend als Anhaltspunkt für die Schätzung nach § 287 ZPO auch im Verhältnis zu Privaten, wenn die Intensität der Nutzung einer gewerblichen Nutzung gleichstehe. Weiterlesen

(Quelle: computerundrecht.de)

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