Nachdem der EuGH wegweisend am 08.09.2016 zur Urheberrechtsverletzung bei Linksetzung entschieden hatte, versuchte sich das LG Hamburg an einer Umsetzung der Vorgaben; mit weitreichenden Nachforschungspflichten eines Linksetzers.In zwei aktuellen Urteilen rudert das Landgericht Hamburg ein wenig zurück und führt als weiteres Kriterium für eine Haftung die „Zumutbarkeit von Nachforschungen“ ein.
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