Ein Code of Practice soll Anbieter großer KI-Modelle dazu anhalten, zentrale Vorgaben des EU-AI Act umzusetzen, bspw. bei Transparenz oder Urheberrecht. Wenige Wochen bevor weitere Regeln des KI- Gesetzes greifen, hat die EU-Kommission eine von Experten erarbeitetet, finale Version des Verhaltenskodex vorgelegt (siehe dazu z.B. bei Heise). Der BVPA fordert in dem Zusammenhang, dass die Grundsätze von Transparenz, Zustimmung und Urheberrecht bei der weiteren Ausgestaltung des AI Act gewahrt werden müssen.
Der BVPA ist Mitglied der CEPIC, die in der EU-Arbeitsgruppe 1 zu Transparenz und Urheberrecht konstruktiv am Entwurfsprozess des Code of Practice mitgewirkt hat.
Auch wenn das Kapitel über das Urheberrecht im finalen Entwurf etwas mehr Verbindlichkeit schafft, da frühere Verweise auf "encouragement" und "best efforts" nun zu "firm commitments" geworden sind, halten wir es für wesentlich, die drei Mindestziele zu wiederholen, die der Kodex erfüllen muss, um glaubwürdig und wirksam zu sein:
- Die Umsetzung der Verpflichtungen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck ("GPAI-Modelle") im Rahmen des AI Act muss sinnvoll und durchsetzbar sein.
- Der Kodex muss sowohl den Rechteinhabern als auch den KI-Entwicklern Rechtssicherheit bieten.
- Er muss das EU-Urheberrecht respektieren und vollständig mit den im KI-Gesetz festgelegten Verpflichtungen übereinstimmen.
Die internationale Bildbranche ist sehr besorgt über die Schwächen der jüngsten Entwürfe. Sie gehen nicht auf das systemische Ungleichgewicht ein, mit dem die Inhaber von Urheberrechten konfrontiert sind, die nach wie vor nicht in der Lage sind, die unerlaubte Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training zu kontrollieren oder zu verhindern. Besonders problematisch ist das fortgesetzte Vertrauen auf robots.txt als einziges anerkanntes Instrument für den Vorbehalt von Rechten, was in direktem Widerspruch zum EU-Recht und zur aktuellen Marktrealität steht.
Eine ausführliche Darstellung der Bedenken finden Sie in der CEPIC-Stellungnahme zum dritten Entwurf des Verhaltenskodex sowie in der gemeinsamen Erklärung des Kreativsektors, die die CEPIC mitunterzeichnet hat.