IVW mit Zahlen zur mobilen Website-Nutzung und Paid-Content – Hilfe bei der Berechnung der Bilddhonorare

"Paid Content", das ist der viel gepriesene Anker des digitalen Wandels. Die Aktivierung und Bewerbung digitaler Abonnements, Tagesnutzungsrechte, eMags oder ePapers wird in der Zeitungsbranche in den vergangenen Monaten enorm intensiviert - besonders im Bereich „mobile“. Bislang taten sich die Verlage schwer, Zahlen zur Nutzung und zum Verkauf digitaler Bezahlangebote zu veröffentlichen.

Mobile Enabled Websites (MEW) - Neue Zahlen zur mobilen Nutzung

Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung von Werbeträgern (kurz IVW) möchte dieser Entwicklung in der Darstellung ihrer monatlichen Nutzerstatistiken gerecht werden. Neben den bisherigen Nutzungszahlen zu den “klassischen“ Online-Werbeträgern für das “stationäre“ Internet veröffentlichte die IVW erstmalig am 8. August differenzierte Zugriffszahlen zu mobilen Websites und Apps für den zurückliegenden Monat (Der BVPA berichtete darüber im Newsletter BVPA_ZOOM vom 07.08.2013).

Wird das Geheimnis gelüftet?

Parallel zur Einführung der neuen mobile-Zahlen startet die Prüfgemeinschaft am 16. September ihr Meldeverfahren für Paid Content. Medienunternehmen und Verlage sind seitens der IVW aufgerufen, ihre Verkaufszahlen für ePaper, Abos, Tagespässe etc. anzugeben. Das Verfahren soll erstmals zuverlässige Daten über die "tagesdurchschnittlichen Nutzungsrechte von kostenpflichtigen digitalen Angeboten" liefern. Die Paid Content-Zahlen gehören momentan noch zu den bestgehütetsten Geheimnissen der Verlagsbranche.

Es bleibt abzuwarten, wie sehr die Verwerter ihre digitalen Nutzungen bei der IVW melden werden. Seitens der Bildanbieter besteht der Anspruch, dass eine repräsentative Datensammlung ihnen eine Hilfe sein sollte, Honorare nach den tatsächlichen digitalen Nutzungen ausrichten zu können. Das gilt vor allem bei der Frage, wenn die digitalen Nutzungen an den Printmedien vorbei sich zum Kerngeschäft der Verlagshäuser entwickeln sollten.

Comments are closed.